Sitzung: 20.03.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 029/2014
Ordnungsnummer 1:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und stellt fest,
dass die Ermittlung notwendiger Kompensationsmaßnahmen im Sinne der
Eingriffsregelung im Baugenehmigungsverfahren erfolgt. In der Begründung zur
Ergänzungssatzung ist unter dem Punkt 4 Belange von Natur und Landschaft folgender
Hinweis aufzunehmen:
„Sofern durch die
aufgrund der Satzung möglichen Bauvorhaben zusätzliche Eingriffe in Natur und
Landschaft, wie z.B. durch Versiegelung und Gehölzrodungen, entstehen, erfolgt
die Eingriffsregelung nach BauGB bei dem jeweiligen konkreten Bauvorhaben. Die
sich ergebende Ausgleichsverpflichtung wird auf den jeweiligen
Grundstückseigentümer übertragen und ist bis zur Gebrauchsabnahme des Objektes
nachzuweisen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsnummer B 1:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Anlieger Nr 1 zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht
Gegenstand der Ergänzungssatzung sind, sondern sich auf den künftigen
Bebauungsplan „Ortskern II“ beziehen. Diese Anregungen werden im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens „Ortskern II“ behandelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsnummer B 2:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Anlieger Nr. 2 zur Kenntnis und beschließt, dieser nicht zu
folgen, da keine Beeinträchtigungen hinsichtlich der Grundstücksverwertung zu
erwarten sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11.
Erst danach erfolgt die Abstimmung über den gesamten Beschlussvorschlag.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. §
2 BauGB für einen Teilbereich der Josef-Heydt-Straße, und zwar unter
Berücksichtigung der vorstehenden Einzelbeschlüsse.
Gleichzeitig wird die
anliegende Begründung zur Ergänzungssatzung beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 029/2014 liegt vor.
Dieser Tagesordnungspunkt wird vor TOP 7 „Erneute
Vorstellung und Auswahl von Planungsvarianten für den Bebauungsplanentwurf "Erweiterung des Bebauungsplangebietes
Flothfeld VII" als Grundlage für das Beteiligungsverfahren nach BauGB“
beraten, da Herr Lompa noch nicht im Sitzungssaal anwesend ist.
Zunächst gibt Frau Böse eine kurze Information darüber,
wie es zu der vorgeschlagenen Ergänzungssatzung gekommen ist. Danach erläutert
sie, dass es mit den Anwohnern im Vorfeld einen Erörterungstermin am 27.01.2014
bezüglich der Ergänzungssatzung gegeben habe. Dabei waren von allen
Grundstücken Eigentümer vertreten. Bei diesem Termin seien sowohl die
Ergänzungssatzung sowie das konkrete Bauvorhaben erörtert worden. Die
geäußerten Anregungen der Anwohner seien in die Verwaltungsvorlage 029/2014
aufgenommen worden. Insbesondere sei der Wunsch nach einer anderen Anordnung
der Stellplätze diskutiert worden, wobei der Gestaltungsbeirat ausdrücklich die
Anordnung im Osten des Grundstückes vorgeschlagen habe.
Frau Böse liest dann ein Schreiben/Stellungnahme der
Anwohner der Josef-Heydt-Straße vor, welches kurz vor der Sitzung des Bau- und
Verkehrsausschusses eingereicht wurde. Darin äußern sich die Anwohner gegen das
geplante Bauvorhaben an der Josef-Heydt-Straße. Das Schreiben liegt dem
Protokoll als Anlage 3 bei.
Ausschussvorsitzender Wilken öffnet die Sitzung, um
den Anwohnern die Möglichkeit der Stellungnahme hierzu zu geben.
Ein Anwohner gibt an, dass die geäußerten Einwände der
Einwohner nicht ins Protokoll aufgenommen worden seien. Die Einwände wären
hinsichtlich der Größe, Höhe und Ausrichtung des Baukörpers geäußert worden.
Der Wohnwert der eigenen Grundstücke werde beeinträchtigt.
Frau Böse macht darauf aufmerksam, dass die
Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme von den Anwohnern bislang nicht
genutzt worden sei. Herr Wichmann, Vertreter des Bauherrn, macht darauf
aufmerksam, dass der Gestaltungsbeirat sich mit der Planung des konkreten
Bauvorhabens intensiv befasst habe und
den Anwohnern die Planung am 27.01.2014 auch vorgestellt worden sei. Auch die
Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahmen habe man an diesem Termin
dargestellt.
Ausschussvorsitzender Wilken schließt die Sitzung und
setzt die Beratung fort.
Herr Dirks möchte wissen, ob der Bau ohne
gemeindliches Einvernehmen durchführbar sei. Frau Böse verneint dies. Auf
Nachfrage erklärt sie, dass die Gemeinde jedoch nicht rechtswidrig das
gemeindliche Einvernehmen versagen dürfe. Hier seien von der Gemeinde die
Grenzen des § 34 BauGB zu beachten. Sollte die Gemeinde das Einvernehmen
rechtswidrig versagen, könne die zuständige Behörde dies ersetzen.
Herr von Schönfels weist auf die Gefahr einer
Verwaltungsklage hin. Dies wird von Frau Böse nicht geteilt, da die höhere
Anzahl an Wohnungen nicht mit § 34 kollidiere, vielmehr komme es ausschließlich
auf die insgesamt geschaffene Wohnfläche an. Im Übrigen wurde die Frage, ob
sich das geplante Vorhaben gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt, mit
dem Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld eingehend erörtert.
Frau von Hövel bezieht sich auf Ordnungsnummer 1,
Seite 3 der Verwaltungsvorlage 029/2014 und fragt, ob die notwendigen
Ausgleichsmaßnahmen auch vorrangig an Bächen durchgeführt werden könnten. Frau
Böse gibt an, dass erst anlässlich eines
konkreten Bauvorhabens die Entscheidung über Art und Umfang der
durchzuführenden Ausgleichmaßnahmen getroffen werden kann. Auch sei dann erst
klar, in welchem Umfang der Ausgleich auf dem Baugrundstück erfolgen kann und
wieviel Bedarf für Maßnahmen an anderer Stelle, wie z. B. Bächen erforderlich
ist.
Daraufhin wird zunächst über die einzelnen Ordnungsnummern einzeln abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: