Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 4

 

 

Ordnungsnummer 1:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und stellt fest, dass die Ermittlung notwendiger Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung im Baugenehmigungsverfahren erfolgt. In der Begründung zur Ergänzungssatzung ist unter dem Punkt 4 Belange von Natur und Landschaft folgender Hinweis aufzunehmen:

 

„Sofern durch die aufgrund der Satzung möglichen Bauvorhaben zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft, wie z.B. durch Versiegelung und Gehölzrodungen, entstehen, erfolgt die Eingriffsregelung nach BauGB bei dem jeweiligen konkreten Bauvorhaben. Die sich ergebende Ausgleichsverpflichtung wird auf den jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen und ist bis zur Gebrauchsabnahme des Objektes nachzuweisen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Ordnungsnummer B 1:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Anlieger Nr 1 zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht Gegenstand der Ergänzungssatzung sind, sondern sich auf den künftigen Bebauungsplan „Ortskern II“ beziehen. Diese Anregungen werden im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Ortskern II“ behandelt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

Ordnungsnummer B 2:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Anlieger Nr. 2 zur Kenntnis und beschließt, dieser nicht zu folgen, da keine Beeinträchtigungen hinsichtlich der Grundstücksverwertung zu erwarten sind.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

Erst danach erfolgt die Abstimmung über den gesamten Beschlussvorschlag.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 2 BauGB für einen Teilbereich der Josef-Heydt-Straße, und zwar unter Berücksichtigung der vorstehenden Einzelbeschlüsse.

 

Gleichzeitig wird die anliegende Begründung zur Ergänzungssatzung beschlossen.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 029/2014 liegt vor.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird vor TOP 7 „Erneute Vorstellung und Auswahl von Planungsvarianten für den Bebauungsplanentwurf  "Erweiterung des Bebauungsplangebietes Flothfeld VII" als Grundlage für das Beteiligungsverfahren nach BauGB“ beraten, da Herr Lompa noch nicht im Sitzungssaal anwesend ist.

 

 

Zunächst gibt Frau Böse eine kurze Information darüber, wie es zu der vorgeschlagenen Ergänzungssatzung gekommen ist. Danach erläutert sie, dass es mit den Anwohnern im Vorfeld einen Erörterungstermin am 27.01.2014 bezüglich der Ergänzungssatzung gegeben habe. Dabei waren von allen Grundstücken Eigentümer vertreten. Bei diesem Termin seien sowohl die Ergänzungssatzung sowie das konkrete Bauvorhaben erörtert worden. Die geäußerten Anregungen der Anwohner seien in die Verwaltungsvorlage 029/2014 aufgenommen worden. Insbesondere sei der Wunsch nach einer anderen Anordnung der Stellplätze diskutiert worden, wobei der Gestaltungsbeirat ausdrücklich die Anordnung im Osten des Grundstückes vorgeschlagen habe.

 

Frau Böse liest dann ein Schreiben/Stellungnahme der Anwohner der Josef-Heydt-Straße vor, welches kurz vor der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses eingereicht wurde. Darin äußern sich die Anwohner gegen das geplante Bauvorhaben an der Josef-Heydt-Straße. Das Schreiben liegt dem Protokoll als Anlage 3 bei.

 

Ausschussvorsitzender Wilken öffnet die Sitzung, um den Anwohnern die Möglichkeit der Stellungnahme hierzu zu geben.

 

Ein Anwohner gibt an, dass die geäußerten Einwände der Einwohner nicht ins Protokoll aufgenommen worden seien. Die Einwände wären hinsichtlich der Größe, Höhe und Ausrichtung des Baukörpers geäußert worden. Der Wohnwert der eigenen Grundstücke werde beeinträchtigt.

 

Frau Böse macht darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme von den Anwohnern bislang nicht genutzt worden sei. Herr Wichmann, Vertreter des Bauherrn, macht darauf aufmerksam, dass der Gestaltungsbeirat sich mit der Planung des konkreten Bauvorhabens  intensiv befasst habe und den Anwohnern die Planung am 27.01.2014 auch vorgestellt worden sei. Auch die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahmen habe man an diesem Termin dargestellt.

 

Ausschussvorsitzender Wilken schließt die Sitzung und setzt die Beratung fort.

 

Herr Dirks möchte wissen, ob der Bau ohne gemeindliches Einvernehmen durchführbar sei. Frau Böse verneint dies. Auf Nachfrage erklärt sie, dass die Gemeinde jedoch nicht rechtswidrig das gemeindliche Einvernehmen versagen dürfe. Hier seien von der Gemeinde die Grenzen des § 34 BauGB zu beachten. Sollte die Gemeinde das Einvernehmen rechtswidrig versagen, könne die zuständige Behörde dies ersetzen.

 

Herr von Schönfels weist auf die Gefahr einer Verwaltungsklage hin. Dies wird von Frau Böse nicht geteilt, da die höhere Anzahl an Wohnungen nicht mit § 34 kollidiere, vielmehr komme es ausschließlich auf die insgesamt geschaffene Wohnfläche an. Im Übrigen wurde die Frage, ob sich das geplante Vorhaben gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt, mit dem Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld eingehend erörtert.

 

Frau von Hövel bezieht sich auf Ordnungsnummer 1, Seite 3 der Verwaltungsvorlage 029/2014 und fragt, ob die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen auch vorrangig an Bächen durchgeführt werden könnten. Frau Böse gibt an, dass erst anlässlich eines  konkreten Bauvorhabens die Entscheidung über Art und Umfang der durchzuführenden Ausgleichmaßnahmen getroffen werden kann. Auch sei dann erst klar, in welchem Umfang der Ausgleich auf dem Baugrundstück erfolgen kann und wieviel Bedarf für Maßnahmen an anderer Stelle, wie z. B. Bächen erforderlich ist.

 

Daraufhin wird zunächst über die einzelnen Ordnungsnummern einzeln abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: