Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

 

Ordnungsnummer 7:

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis und stellt fest, dass durch die Planung der Neufassung des Bebauungsplanes „Stift Tilbeck“ keine Beeinträchtigung der Entwicklungsmöglichkeiten der umgebend vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe ausgelöst wird.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

 

Ordnungsnummer 8:

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis des LWL-Archäologie zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser Hinweis selbstverständlich beachtet wird.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

 

 

Ordnungsnummer 16:

 

Aufgabenbereich Immissionsschutz

 

1.       Der Gemeinderat nimmt die Anregung, den Immissionsschutzanspruch in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen, zur Kenntnis und beschließt, diesen Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

2.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass sich nördlich des Plangebietes eine Biogasanlage befindet, zur Kenntnis und stellt fest, dass eine Beteiligung der Bezirksregierung im Hinblick auf ggf. erforderliche Achtungsabstände im Rahmen des Auslegungsverfahrens des Bebauungsplanes erfolgen wird.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

 

Aufgabenbereich Grundwasser

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die Versorgung der Einzelgrundstücke mit Trinkwasser vorrangig durch Anbindung an das öffentliche Netz hergestellt werden sollte, zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

2.       Weiterhin nimmt der Gemeinderat den Hinweis, dass die Errichtung von Eigenwasserversorgungsanlagen und die Nutzung von Erdwärme in wasserrechtlicher Sicht mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld abzustimmen ist, zur Kenntnis. Er wird selbstverständlich beachtet werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

 

 

Aufgabenbereich Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt bis zum Satzungsbeschluss die erforderlichen Unterlagen zu erstellen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

 

Aufgabenbereich Untere Landschaftsbehörde

 

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur Kenntnis und stellt fest, dass die Bilanzierung in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde angepasst wird.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

2.       Weiterhin beschließt der Gemeinderat, die Anregung bzgl. der erforderlichen externen Kompensationsmaßnahmen nicht zu berücksichtigen, da ausweislich der Eingriffsbilanzierung durch die Planung ein Biotopwertüberschuss erzielt wird, die keine weiteren externen Kompensationsmaßnahmen erfordern.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

Zu Ordnungsnummer 17 stellt Herr Eilers die Frage, warum die Gebäude nicht unter Denkmalschutz seien. Frau Böse führt dazu aus, dass bisher zwar die Beurteilung des Denkmalwertes erfolgt sei, ein konkreter Antrag auf Unterschutzstellung jedoch noch nicht vorlag. Vor dem Hintergrund der geplanten baulichen Weiterentwicklung des Standortes Stift Tilbeck soll nunmehr auch die Unterschutzstellung der zweifelsfrei denkmalwerten Bausubstanz erfolgen. Danach erfolgt die Abstimmung zu Ordnungsnummer 17:

 

Ordnungsnummer 17:

 

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf das bereits begonnene aber bis heute nicht zu Ende geführte Verfahren zur Unterschutzstellung der verschiedenen historischen Gebäude auf dem Gelände des Stiftes Tilbeck zur Kenntnis und stellt fest, dass eine nachrichtliche Kennzeichnung der betreffenden Gebäude im Bebauungsplan nur dann erfolgen kann, wenn das Eintragungsverfahren bis zum Satzungsbeschluss beendet ist.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

2.       Der Gemeinderat nimmt die Anregung, auch weiterhin eine intensive Durchgrünung des Stiftsgeländes zu sichern, zur Kenntnis und stellt fest, dass durch die festgesetzte Grundflächenzahl das Maß der Versiegelung eingeschränkt ist.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

3.       Der Gemeinderat nimmt die Anregung, für die spätere Realisierung von Baumaßnahmen jeweils Wettbewerbe im Sinne eines Gutachterverfahrens auszuloben, zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen: Ja: 11

 

 

Ordnungsnummer 21:

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die im Plangebiet vorhandenen Versorgungsleitungen der Deutschen Telekom zur Kenntnis.

2.       Der Gemeinderat beschließt, der Anregung ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom im Bebauungsplan festzusetzen, nicht zu folgen.

3.       Der Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass die Telekommunikationsleitungen nur verlegt werden, wenn die Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Telekom vorgenommen wurde, zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis zu 1-3: einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

Erst dann erfolgt die Abstimmung zum Gesamtbeschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der vorstehenden Einzelbeschlüsse den Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes „Stift Tilbeck“ mit Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 028/2014 liegt vor.

 

Zunächst wird über die Ordnungsnummern einzeln abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: