Auf der Grundlage der Beratungsergebnisse aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses haben inzwischen Abstimmungsgespräche mit den berührten Trägern öffentlicher Belange stattgefunden. Es ergeben sich durchaus geänderte Möglichkeiten, die vom Büro Drees und Huesmann planerisch bearbeitet wurden. Ergänzend hierzu wird zurzeit eine weitere Detaillierung der mit der Erschließung zusammenhängenden Kostenentwicklung durchgeführt.

Nach Vorberatung in der nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 20.03. und einer Beschlussfassung im Rat am 10.04.2014 über die zu berücksichtigenden Planungsvarianten kann wegen der einzuhaltenden Bekanntmachungsfristen ab Anfang Mai die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung für die Dauer eines Monats erfolgen. Um eine zügige Weiterbearbeitung des Planungsvorganges zu ermöglichen, muss dann in der 1. Sitzung des neu gewählten Rates nach der konstituierenden Sitzung am 3. Juli ohne vorgeschaltete Fachausschüsse der Beschluss über die eingegangen Anregungen und Bedenken und der Beschluss über die Auslegung erfolgen. Die Auslegung wird dann Anfang September abgeschlossen sein. Danach erfolgt die verwaltungsseitige Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen, so dass über diese Ergebnisse und den Bebauungsplan als Satzung nach Vorberatung im Bauausschuss der Rat am 13. November beschließen kann.

Die Vermarktung der Grundstücke kann parallel zum Planverfahren vorbereitet werden; nach Beendigung der Auslegung Anfang September ist zumindest klar, ob sich an dem Zuschnitt der Baugrundstücke noch Änderungen ergeben. Ist dies nicht der Fall, können mit den potentiell Interessierten Verkaufsverhandlungen aufgenommen werden. In der kommenden Sitzungsfolge werden verwaltungsseitig Vorschläge für die Vergabekriterien für die Grundstücksvergabe zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Kalkulation der Erschließungsbeiträge dürfte bis Anfang September ebenfalls abgeschlossen sein, so dass dann die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Vermarktung gegeben sind.