Sitzung: 26.02.2014 Gemeinderat
Aufgrund
des Urteils des OVG Münster vom vergangenen Jahr wird zur Zeit das Gutachten
zum Abschichtungsverfahren durch das Büro enveco überarbeitet, und zwar
insbesondere zu der Bewertung der harten bzw. weichen Tabukriterien. Seitens
des Landes NRW ist eine Überarbeitung des Windenergieerlasses in Aussicht
gestellt worden; die Änderung, die voraussichtlich auch Auswirkungen auf den
Planungsprozess in Havixbeck haben wird, liegt jedoch noch nicht vor.
Hinsichtlich
der Berücksichtigung der Belange des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung
und Genehmigung von Windkraftanlagen haben die zuständigen Landesministerien
einen Leitfaden erstellt, um den an Windenergieplanungen Beteiligten einen
gemeinsamen Rahmen für die Durchführung von Artenschutzprüfungen,
FFH-Verträglichkeitsprüfungen pp. zu geben. Zur Vorstellung des im November
2013 veröffentlichten Leitfadens hat die Energieagentur NRW in Kooperation mit
der Bezirksregierung Münster zu einer Informationsveranstaltung am 14.03.2014
eingeladen. Auch diese Informationen müssen in das Abschichtungsverfahren
einfließen.
Zur
Frage, ob der Kreis Coesfeld für die Flächen in Poppenbeck im Rahmen der
anstehenden Landschaftsplanung ein Bauverbot auch für Windkraftanlagen plant,
habe ich den Kreistag um Stellungnahme gebeten. Diese liegt mir jedoch auch
noch nicht vor. Entsprechend dem Ergebnis der Stellungnahme des Kreises ist der
Landschaftsschutz für die Fläche in Poppenbeck als hartes bzw. weiches
Tabukriterium in unseren weiteren Abschichtungsvorgang einzustellen.
Zur
abschließenden Bearbeitung des Abschichtungsvorganges ist planerische Klarheit
über die zuvor genannten wesentliche Punkte zwingende Voraussetzung. Da diese
Klarheit bis zur nächsten Sitzungsfolge nicht erreicht werden kann, wird
voraussichtlich erst nach der Kommunalwahl und nach den Sommerferien der
Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes mit Ausweisung der
Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie gefasst werden können.
Hinsichtlich
der Frage, ob und in welcher Form die Gemeinde Havixbeck Betreibermodelle für
Bürgerwindparks weiterentwickeln kann, ist die zu erwartende Änderung des EEG
von besonderer Bedeutung. Ich werde die bisherigen Gesprächspartner in dieser
Sache bitten, die sich hierdurch für die konkreten Angebote ergebenden
Änderungen aufzuarbeiten und mitzuteilen. Sobald mir die Informationen
vorliegen, werde ich Sie informieren.