Sitzung: 26.02.2014 Gemeinderat
Der
Gemeinde liegt gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW eine Anregung von
Bürgern vom 17.12.2013 vor. Es wird darum ersucht, dass ein Tümpel im Baugebiet
„Am Habichtsbach“ nachhaltig erhalten bleibt und die ehemals vorhandene
Wasserbespannung wieder dauerhaft ermöglicht wird.
Diese Anregung wird dem Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof zur Beratung zugewiesen.
Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.