Der Gemeinde liegt gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW eine Anregung eines Bürgers vom 18.12.2013 vor. Es wird vorgeschlagen, im Neubaugebiet „Habichtsbach II“ eine Straße nach der Gründerin der Arbeiterwohlfahrt „Marie Juchacz“ zu benennen.

Diese Anregung wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung zugewiesen.

Das Schreiben liegt dem Protokoll als Anlage 1 bei.