Sitzung: 27.05.2010 Gemeinderat
Wie berichtet,
wurde ein Förderantrag beim Bund auf anteilige Mitfinanzierung eines
integrierten Klimaschutzkonzeptes gestellt. Der Förderansatz betrug 80 % von
50.000 €. Die Mittel sind in Einnahme und Ausgabe im Haushaltsplan 2010
veranschlagt.
Nunmehr hat mir
der Projektträger des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit mitgeteilt, dass auch die Fördertöpfe für Klimaschutzkonzepte
von der beschlossenen Haushaltssperre betroffen sind. Da die Möglichkeit
besteht, Altanträge mit einer verringerten Förderquote von 60 % noch in diesem
Jahr zu fördern, bin ich aufgefordert worden, mich bis zum 11.06.2010 zu
erklären, ob der Antrag auf der Basis der neuen Rahmenbedingungen aufrecht
erhalten wird. Ich beabsichtige, die Erklärung fristgerecht abzugeben, jedoch
verbunden mit dem Hinweis, dass die Gemeinde nicht grundsätzlich auf eine
höhere Förderung verzichtet und im Falle einer Aufhebung der Mittelsperre
beantragt wird, auf den Fördersatz zurückzukommen, der bei Antragstellung
maßgeblich war.
Vor dem
Hintergrund, dass im Rahmen eines integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes
wesentliche Impulse zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz
regenerativer Energien unter Einbeziehung eine Vielzahl relevanter Akteure in
Havixbeck entwickelt werden können, erscheint mir die Fortsetzung der Planungen
auch unter Berücksichtigung der verschlechterten Fördermöglichkeiten sinnvoll
und vertretbar.