Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 4

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die in der Verwaltungsvorlage 129/2013 seitens der Verwaltung dargestellten Ausführungen zum vorliegenden Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, hinsichtlich der unter dem Teilpunkt 6 (Siedlungsraum) formulierten Ziele Bedenken vorzutragen, die im Zusammenhang mit der Einschränkung der kommunalen Planungshoheit stehen.

 


Die Verwaltungsvorlage 129/2014 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.11.2013 TOP 15

Sitzung des Rates vom 12.12.2013 TOP 15

 

Herr Skirde erläutert im Namen der Fraktion Bündnis 90/Grünen, dass diese sich bei der Abstimmung enthalten werde und führt aus, dass das Ziel des LEP, die Inanspruchnahme des Freiraumes zu begrenzen, dem Grunde nach begrüßt wird, der damit verbundene Eingriff in die kommunale Planungshoheit jedoch nicht abschließend bewertet werden könne.

 

Herr Hense spricht sich dagegen für den Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage 129/2013 aus und weist auf die Detmolder Erklärung hin. Er fragt nach, ob der Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster schon über die Stellungnahme zum LEP beraten habe.

 

 

Herr Gromöller teilt hierzu mit, dass ihm der aktuelle Sachstand nicht bekannt sei.

 

Auf die Frage von Herrn Hense, ob die Gemeinde Havixbeck schon eine Stellungnahme vorbereitet habe, bejaht die Verwaltung dies und sagt zu, dass dieses Schreiben dem Protokoll beigefügt werde.

Die Stellungnahme liegt dem Protokoll als Anlage 6 bei.