Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 6

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 012/2014 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, die westliche Baugrenze des Flurstückes 479 um 4,50 m auf einer Breite von 6 m zu verschieben, und zwar in der Form, wie sie dem Plan, der dem Protokoll des Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.02.2014 als Anlage 2 beigefügt ist, zu entnehmen ist.

 

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ in der Form zu ergänzen, dass auf dem Flurstück 479 in der Abstandsfläche zum Flurstück 476 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO zulässig sind.

 

Ferner wird die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ als Satzung beschlossen.

 


Die Verwaltungsvorlage 012/2014 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.02.2014 TOP 10