Zu B 1.
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Anlieger
Nr. 1 zur Kenntnis und beschließt nach Beratung wie folgt:
Zu 1.
Der Gemeinderat nimmt die Befürchtungen der
Anlieger zur Kenntnis und stellt fest, dass weder eine Beeinträchtigung der
Wohnqualität noch eine Wertminderung des Grundstückes der Anlieger zu erwarten
ist.
Zu 2.:
Der Gemeinderat nimmt die Anregung, beim
Grundstücksverkauf eine Auswahl der Interessenten dahingehend zu treffen,
welcher Haustyp errichtet werden soll, zur Kenntnis und stellt fest, dass die
Inhalte des Bebauungsplanes davon nicht betroffen sind.
Zu 3.:
Der Gemeinderat nimmt die Anregung, die
Fußbodenoberkante des Erdgeschosses nicht höher anzusetzen als die Kanalisation
dies erfordert, zur Kenntnis und stellt fest, dass aufgrund der Örtlichkeit
davon auszugehen ist, dass das Grundstück über die Straße „Auf der Wenge“
erschlossen wird und sich daher mit seinem Erschließungsniveau auf diese
beziehen wird.
Zu B 2.
Der
Gemeinderat nimmt das Schreiben der Anlieger Nr. 2 zur Kenntnis und beschließt
nach Beratung wie folgt:
Zu 1.:
Der
Gemeinderat nimmt die Anregung, dass die innerhalb des Änderungsbereichs
geplante Bebauung als Einfamilien- und nicht als Mehrfamilienhaus zur
Vermietung geplant wird, zur Kenntnis und beschließt, dieser nicht zu folgen,
da die künftig auf dem Grundstück zulässige Bebauung nach Art, Maß und Bauweise
der umgebenden Bebauung entspricht und auch die Festsetzung zur Begrenzung der
Zahl der Wohneinheiten bezogen auf ein einzelnes Grundstück städtebaulich nicht
gerechtfertigt ist.
Zu 2.:
Der
Gemeinderat nimmt die Anregung zur Kenntnis und stellt fest, dass dieser
bereits durch die Festsetzung einer eingeschossigen Bebauung und einer
festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 im Bebauungsplan gefolgt wurde.
Zu 3.:
Der
Gemeinderat beschließt der Anregung, beidseitig des Fußweges einen Grünstreifen
festzusetzen, nicht zu folgen, da kein städtebauliches Erfordernis hierfür
besteht.
Zu 4.:
Der
Gemeinderat nimmt die Anregung, das Niveau der Grundfläche des Hauses der
Straße „Auf der Wenge“ anzupassen, zur Kenntnis und stellt fest, dass diese
Anregung bereits durch die Festsetzung der gleichen Grundflächenzahl, wie sie
auch für die Grundstücke entlang der Straße festgesetzt ist, berücksichtigt
wurde.
Zu 5.:
Der
Gemeinderat nimmt die Anregung begl. der Auswahl der Interessenten bei der
Grundstücksveräußerung zur Kenntnis und stellt fest, dass dies nicht Inhalt des
Bebauungsplanes ist.
Zu B 3.
Der
Gemeinderat nimmt das Schreiben des Anliegers Nr. 3 vom 11.12.2013 zur Kenntnis
und beschließt wie folgt:
Zu 1.:
Der
Gemeinderat beschließt der Anregung, die zulässige Bauweise auf Einzelhäuser zu
beschränken nicht zu folgen, da für den Änderungsbereich im Sinne einer
einheitlichen Regelung für den Straßenzug die Festsetzungen des Bebauungsplanes
hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung und Bauweise übernommen wurden.
Zu 2.:
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis auf die bestehenden Gestaltungsvorschriften zur
Kenntnis und stellt fest, dass diese – wie in der Begründung zur
Änderungsplanung ausgeführt, auch für den Änderungsbereich gelten.
Zu 3.:
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis, dass sich die künftige Bebauung an der Bebauung
der Bestandsgebäude orientieren soll, zur Kenntnis und stellt fest, dass die
planungsrechtlichen Rahmen hierfür bereits durch die Festsetzungen des
Bebauungsplanes getroffen wurden.
Einstimmig
beschlossen: Ja: 24.
Nach Beratung
erfolgt folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger
Straße“ als Satzung, und zwar unter Berücksichtigung der oben aufgeführten
Einzelbeschlüsse.
Gleichzeitig wird die Begründung zur
Bebauungsplanänderung beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 003/2014 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 06.02.2014 TOP 9
Seitens der Verwaltung
wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag im Protokoll des Bau- und
Verkehrsausschusses vom 06.02.2014 TOP 9 zu korrigieren: Anstatt „der
nachfolgenden Einzelbeschlüsse“ soll „der oben aufgeführten Einzelbeschlüsse“
stehen:
Der
Gemeinderat nimmt diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.
Herr Gromöller schlägt vor, zunächst über die
Ordnungsnummern B1, B2 und B3 abzustimmen.
Hierzu ergehen folgende Einzelbeschlüsse, und zwar
in Form eines zusammenfassenden Beschlusses: