Sitzung: 06.02.2014 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 018/2014
Die Verwaltungsvorlage 018/2014 liegt vor.
Frau Böse teilt mit, dass Herr Lompa erst zu 20:00
Uhr eingeladen worden sei. Deswegen schlägt sie vor, die Beratung zu TOP 12
Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit Ihren Anlagen vorzuziehen. Die
Ausschussmitglieder stimmen dem zu.
Erst nach der Beratung von Top 12 Entwurf der
Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen begrüßt Ausschussvorsitzender Wilken daher
Herrn Lompa vom Planungsbüro Drees und Huesmann.
Herr Lompa stellt anhand einer
PowerPoint-Präsentation, die im Ratsinformationssystem Session als Anlage 3 zum Protokoll eingestellt ist,
die Firma Drees und Huesmann und die drei Planungsvarianten, die als Varianten
A, B, und C tituliert sind, vor.
Variante A
Bei der Variante A soll die vorhandene Geographie
übernommen werden, wobei 10 neue Parzellen entstehen könnten. Daher sei diese
Variante die wirtschaftlichste von den drei vorgestellten Varianten. Nachteile
sei, dass die Grundstücke z. T. schmal wären, es keine weiteren Grünflächen
geben werde und keine zusätzlichen Stellplätze im öffentlichen Raum vorgesehen
seien. Es solle keine Böschungskante geben, wobei die neuen Gebäude um einen
Wendehammer gruppiert werden sollen. Ein Auslass in nordöstlicher Richtung
durch einen Radweg und einen Wirtschaftsweg ermögliche eine eventuelle
Erschließung im Nord-Osten.
Variante B
Bei dieser Variante erfolgt eine Neuordnung des
Bereiches. Es soll von einem Wendehammer und einer Sackgasse abgesehen werden.
Vorteil dieser Variante sei, dass durch eine Schleife alle Grundstücke direkt
erreichbar seien. Somit sei eine Flexibilität der Gliederung in der Zukunft
gewährleistet. Weitere Vorteile durch die nördliche Position der Gebäude seien
die energetische Nutzung und die Möglichkeit, eine
Art Südgarten erhalten zu können. Besucherstellplätze seien möglich. Mit ca. 10
Grundstücken sei die Variante B wirtschaftlich annähernd vergleichbar mit Variante
A.
Variante C
Ein wesentlicher Unterschied zu den Varianten A und
B ist die Ausrichtung der Grundstücke nach Süd-Westen. Hintere Grundstücke
könnten durch einen Wohnweg erreicht werden, der von
der Kommune als privat oder öffentlich festzulegen sei. Nachteile dieser
Variante seien die fehlende Flexibilität für die Zukunft und eine geringere
Grundstücksanzahl (9).
Nach der Vorstellung der drei Planungsvarianten
durch Herrn Lompa werden seitens der Ausschussmitglieder Fragen und Bedenken
zum möglichen Verkehrsaufkommen und dem Höhenunterschied vorgebracht.
Insbesondere wird kritisch das Erfordernis hinterfragt, durch eine zusätzlichen
Stichstraße in nördlicher Richtung evtl. zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich
Flächen erschließen zu können. Bezüglich der Verkehrsbelastung, die auch durch
die zusätzlichen Grundstücke nördlich des jetzigen Plangebietes entstehen,
äußern sich Herr Lompa und Frau Böse, dass z. Zt. keine genauen Angaben gemacht
werden könnten, aber die Errichtung einer Straße die einzige Möglichkeit für
eine zukünftige Erschließung der dahinterliegenden Fläche sei und insofern
notwendig ist.
Herr Wilken fragt, ob eine Weiterentwicklung nach
Norden überhaupt vorgesehen sei. Bezüglich des Höhenunterschiedes meint er,
Haus Nr. 127 würde bei Variante B nicht zu erreichen sein. Herr Lompa und Herrn
Gromöller sehen insoweit keine nachteilige Höhenlage. Laut Herrn Lompa müssten
die neuangelegte Straße, die Gebäude und der Wendehammer auf gleicher Höhe
liegen, so dass auch dieses Grundstück an seiner nordöstlichen Grundstücksecke
über die Anbindung verfüge.
Zur möglichen Weiterentwicklung nach Norden äußern
sich Frau Böse und Herr Gromöller, es sei wichtig, eine Erschließungsoption für
weitere angrenzende Grundstücke für die Zukunft offen zu halten.
Die Sitzung wird mit Zustimmung der
Ausschussmitglieder geöffnet, da es Fragen und Anregungen von Bürgern bzw.
Anliegern aus dem jetzigen Wohnbaugebiet Kiebitzheide gibt.
Diese befürchten eine Mehrbelastung durch den
Verkehr und fragen, ob stattdessen eine Erschließung über den Ausbau des
nordöstlich gelegenen Weges neben dem Wäldchen an der Altenberger Straße
möglich sei.
Frau Böse erwidert, dass diese Frage mit dem Kreis
Coesfeld erörtert werden müsse und Grundstücke betroffen seien, die nicht im
Eigentum der Gemeinde seien.
Herr Lenter schlägt vor,
die potentielle Erweiterungsfläche statt über eine vom Markenweg nach Norden
abzweigende Wegeverbindung zwischen den neu geplanten Grundstücken über einen
Abzweig hinter den schon beplanten aber noch nicht bebauten Grundstücken
parallel zur Haupterschließungsstraße Kiebitzheide zu erschließen. D.h. die
Erschließungstrasse würde nach Westen verschoben.
Frau Böse führt hierzu
aus, dass die schon vorhandene und von der Haupterschließungsstraße nach Osten
abzweigende Straße lediglich eine Breite von 4,75 m habe und für die Aufnahme
der zusätzlichen Verkehre nicht breit genug sei. Dies gelte auch für den
vorhandenen Wirtschaftsweg der nach Norden verläuft. Insofern seien auch hier
Verhandlungen mit den betroffenen Privateigentümern der angrenzenden Flächen zu
führen.
Herr Wilken
lässt darüber abstimmen, ob die Option zur Erschließung des Flurstückes 64
durch Anlegung der zuvor beschriebenen direkten Anbindung an die Altenberger
Straße im nächsten Schritt geprüft werden solle. Die Ausschussmitglieder
stimmen diesem Vorschlag mehrheitlich zu: Ja: 10, Nein: 1.
Nach dieser Abstimmung fragt Herr Gromöller, ob die
von Herrn Lompa vorgestellten Varianten A, B, und C als zweite Lösung
(Alternative Lösung) betrachtet werden können, falls die zu überprüfende
Variante nicht zu verwirklichen sein sollte. Die Gemeinde wolle möglichst
schnell Bauland anbieten können.
Herr Wilken möchte keine voreilige Entscheidung,
sondern die aus seiner Sicht qualitativ beste Möglichkeit umsetzen. Variante C
sei aus energetischer Sicht die beste von den vorgestellten Varianten. Bei
Variante A könne ein anderer Weg Erschließungskosten senken.
Er fragt, ob man sich zu diesem Punkt nochmals
außerordentlich treffen solle.
Frau Böse schlägt vor, die vorgeschlagene Variante
mit dem Kreis zu klären und danach erst eine Grundlage zu schaffen, wie die
Verwaltung dies bautechnisch verwirklichen könne.
Frau von Hövel ist der Meinung, dass ein neuer
Entwurf aufgestellt werden müsse, wenn die Erschließung von der Altenberger
Straße vom Wald aus nicht möglich sei. Dem stimmt Frau Böse zu.
Herr Eilers spricht sich gegen Variante B aus, da
diese architektonisch nicht glücklich und die Grundstücke schlecht zu vermarkten
seien.
Eine Bürgerin/Anliegerin und Herr Lompa machen
darauf aufmerksam, dass die Variante A zu wenig Stellplätze im öffentlichen Straßenraum
beinhalte.
Herr Böttcher gibt zu bedenken, dass zunächst die
Einwohner nach ihren Wünschen zu befragen seien, bevor genauer geplant werden
könne.
Frau Böse regt an, einen Beschluss zu fassen, in
welchen Schritten vorzugehen sei. Ggf. werde sich die weitere Beratung in die
nächste Sitzungsfolge oder sogar in die erste Sitzungsfolge nach der
Kommunalwahl verschieben.
Herr Lompa spricht sich für die Erschließung über
den Ausbau des vorhandenen Wirtschaftsweges im Nord-Osten aus.
Die Anwesenden sind sich darin einig, dass die für
die Erschließung (Kanal- und Straßenbau) im Haushaltsentwurf 2014 bei den
Produkten 1106 und 1201 gebildeten Haushaltsansätze zunächst so stehen bleiben.
Abhängig vom endgültigen Bebauungsplan sind ggf. Änderungen erforderlich.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass vor der
Durchführung weiterer Planungsschritte zunächst seitens der Verwaltung mit dem
Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträgerin der Altenberger Straße, dem Forstamt
sowie den zu beteiligenden Eigentümern der betroffenen Privatgrundstücke zu
klären ist, ob und ggfls. wie unmittelbar von der Altenberger Straße eine
Erschließung der neuen Baugrundstücke erfolgen kann. Auf der Basis des
Verhandlungsergebnisses sollen dem Bau- und Verkehrsausschuss weitere Planungsmöglichkeiten
aufgezeigt werden und zwar unter Berücksichtigung weiterer öffentlicher
Stellplätze, energetischer Gebäudeausrichtung und auf Basis der Variante A.