Sitzung: 27.05.2010 Gemeinderat
Folgende Anfragen liegen vor:
Ratsmitglied
Spüntrup vom 20.05.2010, mit der Bitte um Beantwortung in der Ratssitzung am
27.05.2010:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Gromöller
Hiermit bitte ich um Beantwortung
folgender Fragen in der Ratssitzung am 27.05.2010
In der Vorplanung des möglichen
Flurbereinigungsverfahren Baumberge wurden seitens der Bezirksregierung
umfangreiche Wegebaumaßnahmen insbesondere bei den Wirtschaftswegen(Neuausbau und Sanierung)
kalkuliert.
Der Verbindungsweg von der
Stielfabrik Fohrmann bis zur L550, sowie der Masbecker Bauernschaftsweg sind abgängig, so dass in naher
Zukunft ein Neuausbau erforderlich ist.
Die Finanzierung kann unter anderem
durch einen Landeszuschuss sowie einer Mitfinanzierung der Gemeinde Havixbeck
in Höhe von 200000,-€ sichergestellt werden.
Wie hoch sind Kosten unter
Berücksichtigung des Zinsaufwandes bei einer
Abschreibungsdauer von 30 Jahren?
Gibt es eine Kostenschätzung
hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes bestehender Wirtschaftwege im
Plangebiet?
Wie hoch sind die Kosten für die
Gemeinde Havixbeck und möglicherweise für die Anlieger der Wirtschaftswege ohne
den Landeszuschuss?
Wer trägt zukünftig die Kosten für
den Hochwasserschutz bzw. Regenrückhaltemaßnahmen z.B. in der Bauerschaft
Masbeck?
Wie hoch ist die Differenz beider
Finanzierungsmodelle?
Für die Beantwortung der Fragen
bedanke ich mich im voraus.
Hubertus Spüntrup
Antwort der
Verwaltung:
Die Wege zwischen
Stielfabrik Fohrmann und L 550 sowie der sog. Münsterweg sind in Teilbereichen
schadhaft und bedürfen in sofern einer Reparatur; ein vollständiger
Erneuerungsbedarf wird seitens der Gemeinde Havixbeck nicht gesehen, wobei
beide Wege nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, sondern Interessentenwege
sind.
Die
Erneuerungskosten sind insofern auch nicht bekannt. Deshalb ist eine Aussage zu
den Kosten unter Berücksichtigung eines Zinsaufwandes bei einer
Abschreibungsdauer von 30 Jahren kurzfristig nicht möglich.
Eine
Kostenschätzung hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes bestehender Wirtschaftswege
im Flurbereinigungsgebiet liegt bei der Gemeinde selbst nicht vor; ob die
Bezirksregierung über entsprechende Daten verfügt, entzieht sich unserer
Kenntnis. Es ist jedoch schon jetzt darauf hinzuweisen, dass bei der Frage der
Unterhaltung von Wirtschaftswegen gemeindeeigene Wege von sog.
Interessentenwegen zu unterscheiden sind. Je nach Verkehrsbedeutung wurde und
wird die Unterhaltung der gemeindeeigenen Wege, insbesondere auch vor dem
Hintergrund der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, durchgeführt. Die
Unterhaltungspflicht für Interessentenwege trifft dem Grunde nach nicht die
Gemeinde, sondern die Interessentenschaft. Ob im Einzelfall bei der
Oberflächenherstellung dieser Wege öffentliche Mittel eingesetzt worden sind,
die wiederum an eine Übernahme der Unterhaltungslasten durch die politische
Gemeinde gekoppelt waren, muss jeweils gesondert überprüft werden.
Die Kosten für die
Unterhaltung der Wege für die Gemeinde bzw. für die Anlieger ohne
Landeszuschuss müssen im Bedarfsfall nach Unerhaltungsaufwand kalkuliert
werden. Insofern ist eine Einzelfallprüfung abzuwarten.
Sofern für
Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Bereich der Bauernschaft Masbeck keine
öffentlichen Mittel bereitgestellt werden, wird seitens der Gemeinde selbst von
Schutzmaßnahmen abgesehen werden müssen.
Aufgrund der o.a.
Ausführungen ist die Differenz der beiden Finanzierungsmodelle nicht bekannt
und auch nicht ermittelt.
Anfrage der
CDU-Fraktion vom 12.5.2010
Beigeordneter Pott beantwortet die Frage:
Verbesserung der
Kinderbetreuung
Angesichts flexibler Arbeitszeiten und
beruflichen Engagements beider Elternteile suchen immer mehr Eltern eine
qualifizierte Tagesbetreuung für ihre Kinder. Da ist es nach Meinung der CDU
sehr zu begrüßen, dass die Tagespflege durch Tagesmütter und –väter wieder in
den Focus einer willkommenen Lösungsmöglichkeit gerückt ist. So bietet z. B.
die Evangelische Familienbildungsstätte Münster/Havixbeck allen, die sich für
diese Tätigkeit interessieren, einen dreiteiligen Qualifizierungskurs an.
In diesem Zusammenhang möchte die CDU daran
erinnern, dass sie bereits im Oktober 2008 beantragt hat, die Kosten für die
Ausbildung von Tagesmüttern zu übernehmen bzw. für Tagesmütter finanzielle
Mittel sowie Räumlichkeiten der Gemeinde zur Verfügung zu stellen, um das
Angebot durch finanzielle und strukturelle Anreize als flankierende Maßnahmen
auszuweiten. Darüber hinaus hat sich die CDU dafür ausgesprochen, Spontan- und
Randzeitenbetreuung außerhalb der Kindergartenöffnungszeiten anzubieten sowie
eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder auch außerhalb der OGS-Öffnungszeiten
Daher die Frage:
Wann ist mit einer entsprechenden
Verwaltungsvorlage zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu rechnen?
Antwort:
-
Bezuschussung der Ausbildung von Tagesmüttern-vätern
Zu TOP 4 wurde bereits bekanntgegeben, dass
ich die Bezuschussung der durch die Kommunale Kindertagestätte im Flothfeld in
ihren Räumen ermöglichte Ausbildung für Tagesmütter/-väter durch die
Evangelische Familienbildungsstätte in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des
Kreises Coesfeld zu 50% = 171,-€ pro Teilnehmer/in veranlasst habe.
-
Spontan- und Randzeitenbetreuung
Die Ende vergangenen Jahres (2009) durch die
Kommunale Kindertagesstätte im Flothfeld bereits angebotene Spontan- und
Randzeitenbetreuung an 2 Samstagen in der Vorweihnachtszeit wurde noch wenig
angenommen, soll aber zukünftig in gewissen Abständen an Samstagen fortgeführt
und zunächst weiter angeboten werden.
Der St. Dionysius-Kindergarten und
DRK-Kindergarten teilten auf Anfrage mit, dass sie als Familienzentren
außerhalb der Öffnungszeiten Räumlichkeiten den Tagesmüttern und –vätern zur Verfügung stellen, so dass hier zukünftig
ebenfalls eine Randzeitenbetreuung erfolgen kann.
-
Ferienbetreuung
In der Offenen Ganztagsgrundschule (OGGS)
findet in den Ferien (bis auf die zweite Hälfte der Sommerferien und die Zeit
’zwischen den Jahren’) eine Ferienbetreuung regelmäßig mit Themenschwerpunkten
(z.B. Sandstein, Musik, Theater etc.) statt. Darüber hinaus soll als Erweiterung
in jeweils der ersten Hälfte in den Sommerferien und den Herbstferien 2010 eine
Ferienbetreuung in jeder der betreffenden Wochen und für jeweils (mindestens) 1
Woche für bis zu 10 Kinder als Geschwisterkinder der OGGS-Kinder, für
hereinwachsende Jahrgänge mit OGGS-Anmeldung und für weitere Kinder bis zur
Grenze von je 10 Kindern erfolgen.
-
Fortgang
Die Erfahrungsberichte zur Spontan- und
Randzeitenbetreuung und zur Ferienbetreuung mit Überlegungen zur weiteren
Fortführung sollen in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend
und Sport am 23.11.2010 erfolgen.
Frau Schäpers weist an dieser Stelle darauf
hin, dass in diesem Jahr aufgrund der Sommerferien (15.07.-27.08.2010) eine
besondere Situation für berufstätige Eltern entsteht. Die Verträge für den
Besuch der Kindergärten laufen zum 31.07.2010 aus, so dass eine Betreuung für
die Zeit vom 01.08.-27.08.2010 nicht gegeben ist. Die Verwaltung möge bitte
darauf hinwirken, dass auch diese Notsituation bei der Betreuung von angehenden
Schulkindern gesichert ist.