Sitzung: 06.05.2010 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Am Mergelkamp steht ein privater
Bauzaun auf öffentlichem Gelände.
Die Verwaltung teilt mit, dass der
Eigentümer bereits zur Entfernung aufgefordert worden ist.
Im Pieperfeld hat eine Firma Baustoffe
auf öffentlichem Gelände gelagert und nach Beendigung der Maßnahme nicht wieder
restlos entfernt (im Bereich des Wendehammers am Zitterbach). Hat die Gemeinde
dafür Geld bekommen und wie wird weiter vorgegangen?
Antwort der Verwaltung: Für das Lagern
wäre eine Sondernutzungserlaubnis nötig gewesen, die gegen eine
Verwaltungsgebühr erteilt würde. Selbstverständlich ist die in Anspruch
genommene Fläche anschließend in den Zustand zu versetzen, wie vor Beginn der
Nutzung. Die Angelegenheit wird durch das Ordnungsamt geprüft.