Am Mergelkamp steht ein privater Bauzaun auf öffentlichem Gelände.

Die Verwaltung teilt mit, dass der Eigentümer bereits zur Entfernung aufgefordert worden ist.

 

Im Pieperfeld hat eine Firma Baustoffe auf öffentlichem Gelände gelagert und nach Beendigung der Maßnahme nicht wieder restlos entfernt (im Bereich des Wendehammers am Zitterbach). Hat die Gemeinde dafür Geld bekommen und wie wird weiter vorgegangen?

 

Antwort der Verwaltung: Für das Lagern wäre eine Sondernutzungserlaubnis nötig gewesen, die gegen eine Verwaltungsgebühr erteilt würde. Selbstverständlich ist die in Anspruch genommene Fläche anschließend in den Zustand zu versetzen, wie vor Beginn der Nutzung. Die Angelegenheit wird durch das Ordnungsamt geprüft.