Herr Gottheil berichtet wie folgt:

 

Am 16.07.2013 hat der Minister für Inneres und Kommunales NRW, Ralf Jäger, Modellrechnungen präsentiert, aus denen sich die Auswirkungen der zwischen den Ministerien und den Kommunalverbänden erzielten Verständigung ergeben.

Bereits im Vorfeld war absehbar, dass nicht für alle Mitglieder der kommunalen Familie Rückzahlungen zu erwarten waren, sondern dass teilweise auch Nachzahlungen an das Land zu leisten sind. Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen 2009/2010 in Havixbeck musste verwaltungsseitig von vornherein mit einer Nachzahlung gerechnet werden.

Die Gemeinde Havixbeck hat daher bereits im Jahresabschluss 2009 die sich abzeichnende Nachzahlungspflicht in Form einer Rückstellung in Höhe von 63.913 € bilanziert. Nach der nunmehr vorgelegten Modellrechnung soll die Gemeinde für die Jahre 2009 bis 2011 sogar einen Betrag von 97.519 € nachzahlen müssen.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes soll voraussichtlich in 2013 abgeschlossen werden. Erst danach steht der endgültige Zahlbetrag fest.

 

Zum Vergleich:

Der Kreis Coesfeld muss lt. vorläufiger Berechnung für die Jahre 2009 bis 2011 einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von 1,5 Mio. € leisten. Im Kreishaus sind bislang lediglich Haushaltsmittel einschließlich einer Rückstellung in Höhe von rd. 552.000 € zur Verfügung gestellt worden. Dort macht die Verschlechterung vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes also einen Betrag von knapp 1 Mio. € aus.