Das Thema Interessentenwege ist weiter bearbeitet worden. Nachdem erste Gespräche mit dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie den Nachbarkommunen wertvolle Erkenntnisse über das Thema gebracht haben, hat nun am 29.08.2013 ein zweites Treffen mit dem Landwirtschaftlichen Ortsverband (LOV) unter Beteiligung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e. V. stattgefunden. Seitens der Gemeindeverwaltung ist ein umfangreiches Karten- und Datenmaterial erarbeitet worden. Grundsätzlich soll nun in Zusammenarbeit mit dem LOV geprüft werden, welche Interessentenwege veräußert werden können und wie und durch wen die verbleibenden Interessentenwege unterhalten werden sollen. Seitens der rechtlichen Fragestellung, was nach Ablauf des Gesetzes (31.12.2015) über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, vom 09.04.1956 mit den Interessentenwegen geschieht und in wessen Zuständigkeit diese dann liegen, konnte bisher nichts Konkretes in Erfahrung gebracht werden. Entsprechende Rückfragen beim Städte- und Gemeindebund NRW und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e. V. brachten keine abschließenden Ergebnisse.