Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die Gemeinde Havixbeck überträgt dem Kreis Coesfeld die ihr nach § 53 Abs. 1 S. 2 Ziff. 6 Landeswassergesetz NRW obliegende Pflicht zur Überwachung von Kleinkläranlagen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Kommunen und dem Kreis die als Anlage 1 zur Vorlage 115/2013 vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

Die Verwaltungsvorlage 115/2013 liegt vor.

 

Herr Greiff teilt mit, dass er der Presse entnommen habe, dass sich die Gemeinde Rosendahl gegen eine Übertragung der Überwachung von Kleinkläranlagen auf den Kreis Coesfeld entschieden habe. Er fragt, ob der Verwaltung die Gründe bekannt seien.

 

Bürgermeister Gromöller antwortet, dass die Bürgermeister der anderen Kommunen sich für eine zentrale Überwachung durch den Kreis Coesfeld entschieden hätten. Die Gemeinde Rosendahl werde diese Aufgabe nun selbst übernehmen müssen. Im Rosendahler Rathaus sei man der Auffassung, diese Aufgabe selbst günstiger übernehmen zu können.