Herr Krotoszynski teilt mit, dass er sich mit den Gemeinden Billerbeck und Nottuln in Verbindung gesetzt habe. Diese verlangten weitaus geringere Stellplatzablösebeträge. Er regt an, über dieses Thema im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zu beraten, da er weiterhin der Ansicht sei, dass die Anhebung der Beträge der Entwicklung und der Erweiterung des Ortskerns entgegen wirke.

 

Herr Kerkering bittet zu überprüfen, ob der Bodenrichtwert für den Ortskernbereich tatsächlich bei durchschnittlich 220 €/m² liege. Er sei der Meinung, dieser müsse sich bei 250 €/m² bewegen.

 

Herr Hense bittet um Überprüfung, ob es rechtlich überhaupt möglich sei, die Stellplatzablösebeträge auf Basis einer Parkpalette zu berechnen. Auch im Hinblick darauf, dass kein Anspruch auf einen Parkplatz in der Parkpalette bestehe und ggf. Ausgleich auf ebener Fläche geschaffen werde.

 

Herr Krotoszynski ergänzt, dass bei einer angenommenen Parkpalette mit drei Etagen mehrere Fahrzeuge übereinander parken könnten, aber die Grundfläche gleich bleibe. Die Berechnung mit einem einheitlich angenommenen Bodenrichtwert von 220 €/m² für jeden Fall der Veranlagung sei für ihn daher nicht nachvollziehbar.

 

Bürgermeister Gromöller erwidert, dass es nach seinen Informationen möglich sei, diese Kalkulationsgröße anzusetzen. Die Höhe der Ablösebeträge könne im Übrigen steuernde Wirkung entfalten, da nicht nur Gewerbe- sondern auch Wohnbauten betroffen seien. Der öffentliche Parkraum sei durchaus begrenzt und potentielle Bauherren sollten zunächst motiviert werden, auf dem eigenen Grundstück Parkraum zu schaffen.

 

Mehre Ausschussmitglieder äußern den Wunsch, dass zunächst der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur in der nächsten Sitzungsfolge über dieses Thema beraten möge.

 

Es erfolgt keine Abstimmung. Es besteht jedoch Konsens zwischen den Anwesenden, dass sich der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur in der nächsten Sitzungsfolge mit dem Thema befasse.