Herr Skirde stellte mit Schreiben vom 07.07.2013 – dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt - Fragen zum Betreuungsgeld, die seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet werden:

 

Die Gemeinde Havixbeck ist arbeitstechnisch nicht von der Aufgabe „Betreuungsgeld“ betroffen. Für die Beantwortung der Fragen wurde Rücksprache mit Frau Dülker vom Kreisjugendamt Coesfeld gehalten. Die Fragen sind nach ihrer Rückmeldung wie folgt zu beantworten:

 

1. Mit welchen Antragszahlen rechnet die (Kreis-)Verwaltung für die Gemeinde Havixbeck?

 

Antwort der Verwaltung:

Kreisweit wird von einer Gesamtantragszahl pro Jahr von rd. 1.750 ausgegangen. Eine Differenzierung nach Kreiskommunen ist nicht vorgenommen worden. Auf Grundlage der aktuellen Geburtenzahl könnte für Havixbeck eine jährliche Antragszahl von 80 bis 100 zu erwarten sein.

 

 

2. Welche Personalmaßnahmen beim Kreis sind angesichts einer womöglich hohen Zahl an Antragstellerinnen und Antragstellern notwendig bezüglich

a) zusätzlicher Stellen

b) Schulungsmaßnahmen

c) Urlaubssperren (der Start des Betreuungsgeldes ist zu Beginn der Sommerferien)

 

Antwort der Verwaltung:

Der Kreistag hat eine zusätzliche Vollzeitstelle im mittleren Dienst eingerichtet. Erste Schulungs- bzw. Informationsveranstaltungen, die vom Land NRW angeboten worden sind, wurden besucht. Die Angebote waren jedoch regelmäßig nicht kostenfrei, sondern mussten vom Kreis Coesfeld bezahlt werden. Urlaubssperren wurden nicht verhängt.

 

 

3. Mit welchen Kosten für den Verwaltungsaufwand wird beim Kreis gerechnet und wie wirken sich diese Mehrkosten auf die Gemeinde Havixbeck aus?

 

Antwort der Verwaltung:

Es ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob der Kreis Coesfeld für die zusätzliche Aufgabe eine Kostenerstattung erhält. Dies hängt vom anerkannten Umfang der Arbeiten ab. Es gibt unterschiedliche Aussagen, ob diese Aufgabe vom Umfang her eine zusätzliche Kostenerstattung durch Bund bzw. Land rechtfertigt. Sollte keine Kostenerstattung erfolgen, könnten sich Mehraufwendungen pro Jahr für Personal- und Sachaufwand in einer Größenordnung zwischen 50.000 und 60.000 € ergeben. Diese müssten dann über die Kreisumlage von den Kreiskommunen finanziert werden.

 

 

4. Durch welche Maßnahmen unterstützt der Bund den Kreis Coesfeld bei der Umsetzung des Betreuungsgeldes?

 

Antwort der Verwaltung:

Konkrete Unterstützungsmaßnahmen außerhalb von Informationsveranstaltungen durch das Land NRW sowie Info-Broschüren/-Flyern sind derzeit nicht bekannt.