Sitzung: 11.07.2013 Gemeinderat
Herr Skirde stellte mit Schreiben vom
07.07.2013 – dem Protokoll als Anlage
5 beigefügt - Fragen zum
Betreuungsgeld, die seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet werden:
Die Gemeinde Havixbeck ist arbeitstechnisch
nicht von der Aufgabe „Betreuungsgeld“ betroffen. Für die Beantwortung der
Fragen wurde Rücksprache mit Frau Dülker vom Kreisjugendamt Coesfeld gehalten.
Die Fragen sind nach ihrer Rückmeldung wie folgt zu beantworten:
1. Mit welchen
Antragszahlen rechnet die (Kreis-)Verwaltung für die Gemeinde Havixbeck?
Antwort
der Verwaltung:
Kreisweit wird von einer Gesamtantragszahl
pro Jahr von rd. 1.750 ausgegangen. Eine Differenzierung nach Kreiskommunen ist
nicht vorgenommen worden. Auf Grundlage der aktuellen Geburtenzahl könnte für
Havixbeck eine jährliche Antragszahl von 80 bis 100 zu erwarten sein.
2. Welche
Personalmaßnahmen beim Kreis sind angesichts einer womöglich hohen Zahl an
Antragstellerinnen und Antragstellern notwendig bezüglich
a) zusätzlicher Stellen
b) Schulungsmaßnahmen
c) Urlaubssperren (der Start des
Betreuungsgeldes ist zu Beginn der Sommerferien)
Antwort
der Verwaltung:
Der Kreistag hat eine zusätzliche
Vollzeitstelle im mittleren Dienst eingerichtet. Erste Schulungs- bzw.
Informationsveranstaltungen, die vom Land NRW angeboten worden sind, wurden
besucht. Die Angebote waren jedoch regelmäßig nicht kostenfrei, sondern mussten
vom Kreis Coesfeld bezahlt werden. Urlaubssperren wurden nicht verhängt.
3. Mit welchen
Kosten für den Verwaltungsaufwand wird beim Kreis gerechnet und wie wirken sich
diese Mehrkosten auf die Gemeinde Havixbeck aus?
Antwort
der Verwaltung:
Es ist derzeit noch nicht abschließend
geklärt, ob der Kreis Coesfeld für die zusätzliche Aufgabe eine
Kostenerstattung erhält. Dies hängt vom anerkannten Umfang der Arbeiten ab. Es
gibt unterschiedliche Aussagen, ob diese Aufgabe vom Umfang her eine
zusätzliche Kostenerstattung durch Bund bzw. Land rechtfertigt. Sollte keine
Kostenerstattung erfolgen, könnten sich Mehraufwendungen pro Jahr für Personal-
und Sachaufwand in einer Größenordnung zwischen 50.000 und 60.000 € ergeben.
Diese müssten dann über die Kreisumlage von den Kreiskommunen finanziert
werden.
4. Durch welche Maßnahmen unterstützt der Bund den Kreis
Coesfeld bei der Umsetzung des Betreuungsgeldes?
Antwort
der Verwaltung:
Konkrete Unterstützungsmaßnahmen außerhalb
von Informationsveranstaltungen durch das Land NRW sowie
Info-Broschüren/-Flyern sind derzeit nicht bekannt.