Die Verwaltungsvorlage 081/2013 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 20.06.2013 TOP 9

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 26.06.2013 TOP 9

 

Zunächst wird seitens der Verwaltung folgender Bericht abgegeben:

 

Anlässlich der Beratungen im Bau- und Verkehrsausschuss war seitens der Ausschussmitglieder der Wunsch geäußert worden, mit Hilfe eines Zeit- und Maßnahmenplanes hinsichtlich des weiteren Ablaufes Informationen zu erhalten.

 

Zur Vervollständigung und zum Abschluss des Abschichtungsverfahrens müssen vor der nächsten Sitzungsfolge folgende Abstimmungsgespräche geführt werden:

 

Amt für Denkmalpflege hinsichtlich der Belange des Denkmalschutzes:

Es gibt bereits einen Fachbeitrag des LWL als Grundlage und Empfehlung für die Regionalplanung. Gleichwohl sollten die denkmalpflegerischen Belange hinsichtlich der Wirkungen der drei Potentialflächen im Einzelfall erörtert werden.

 

Untere Landschaftsbehörde:

Es ist zu klären, ob in der mit rot gekennzeichneten Fläche in Poppenbeck auch unter Berücksichtigung des zukünftigen Landschaftsplanes ein Bauverbot faktisch weiter existieren wird. Erst dann kann festgestellt werden, ob die Fläche als Potentialfläche ausscheidet.

 

Eigentümer/Vorhabenträger der einzelnen Flächen:

Mit den Flächeneigentümern bzw. Vorhabenträgern sollte im Vorfeld konkreter politischer Beschlüsse erörtert werden, welche Risiken bei den einzelnen Flächen bestehen, die im Rahmen von Fachgutachten zu untersuchen sind. Ferner ist darzustellen, welcher Untersuchungsumfang zu erbringen ist und wie die Frage der Kostentragung geregelt werden soll. Hinsichtlich einer Realisierung von Bürgerwindkraftanlagen muss die Frage eines städtebaulichen Vertrages besprochen werden. In diesem Zusammenhang ist dann auch zu klären, in welcher Form die Gemeinde Havixbeck an den Planungen und Umsetzungen der Bürgerwindkraftanlagen zu beteiligen ist.

 

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 19.09.2013 kann das Ergebnis des Abschichtungsverfahrens vorgelegt und beraten werden. Im Idealfall ist die Datenlage dann so konkret, dass seitens des Ausschusses eine Empfehlung an den Rat erfolgen kann, hinsichtlich der Auswahl zur Beplanung der konkreten Flächen.

 

Die Bezirksregierung plant für die Fertigstellung des Regionalplanes – Teilbereich Energie – Mitte 2015, deshalb kann das Jahr 2014 für die von der Gemeinde vorgesehenen Flächen genutzt werden, um die Fachgutachten und Kartierungen (insbes. Artenschutz) durchzuführen. Deshalb sollte spätestens in der letzten Sitzungsfolge dieses Jahres die politische Entscheidung hinsichtlich der konkreten Flächen getroffen werden, damit das Jahr 2014 auch vollständig für die notwendigen Untersuchungen zur Verfügung steht.

 

Herr Wesselmann bittet um Auskunft, ob die von ihm gestellten Fragen von der Verwaltung noch schriftlich beantwortet werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Fragen sind in das Abschichtungsverfahren mit eingeflossen. Von einer separaten Beantwortung wird daher abgesehen.

 

Nach Klärung weiterer Detailfragen zum Zeit- und Maßnahmenplan nimmt der Gemeinderat die Ausführungen zum Stand des Abschichtungsverfahrens ohne förmliche Abstimmung zur Kenntnis.