Unter Berücksichtigung der Restforderungen ergeben sich Gesamtkosten für den Umbau der Münsterstraße in Höhe von 1.405.003,99 € zzgl. der Ingenieurleistungen zur Ermittlung der umlagefähigen Kosten für die Anliegerbeiträge.

 

Im Haushaltsplan 2012 war für den Umbau der Münsterstraße im Produkt 12.01 unter der Investitionsnummer STR-003 ein Gesamtansatz 1.250.000,00 € gebildet worden. In der Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2012 sind aufgrund der damaligen Hochrechnung weitere Mittel in Höhe von 210.000,00 € bereitgestellt worden, so dass zur Abwicklung der Umbaumaßnahme insgesamt 1.460.000,00 € zur Verfügung standen. Seinerzeit sind bewusst nicht alle von den beauftragten Firmen geltend gemachten Zahlungsansprüche anerkannt und berücksichtigt worden. Ansonsten hätten Mittel in Höhe von rd. 1.755.000,00 € bereitgestellt werden müssen. Bezogen auf diesen hypothetischen Ansatz ergibt sich mit der jetzt feststehenden Gesamtsumme von rd. 1.405.000 € eine Verringerung um rd. 350.000,00 €.

 

Als Fazit bleibt: Die Gesamtkosten unterschreiten um 55.000 € die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Die Erfassung der zur Umlegung heranzuziehenden Grundstücke ist erfolgt. Die Berechnung der Anliegerbeiträge kann erfolgen, sobald die umlagefähigen Kosten feststehen.