Sitzung: 06.05.2010 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 046/2010
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 16. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 046/2010 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die rückwärtige Baugrenze des Flurstücks 746 um 1,20 m in nördlicher Richtung zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 046/2010 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist. Weiterhin wird die 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ als Satzung beschlossen
Die 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ erfolgt gem. § 13 BauGB.
Die Verwaltungsvorlage 046/2010 liegt vor.