Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöBs) und Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.

 

2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen

  1. zur Kenntnis genommen:

3.1 bis 3.3, 3.5, 3.7 bis 3.10, 4.1 und 4.2

  1. berücksichtigt:

1, 2, 3.6

  1. nicht gefolgt:

3.4

Die Nummern sind in der Begründung dargestellt und können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser VO/175/2022 entnommen werden.

 

3. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes zur 6. Änderung der 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ mit Begründung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (siehe hierzu auch die Anlagen 1, 2 und 3 zu dieser VO/175/2022).

 

4. Die Nachbargemeinden werden gem. § 2 BauGB ebenfalls um Stellungnahme gebeten.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/175/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 06.12.2022, TOP 11

 

Herr Spüntrup erkundigt sich nach den noch zu beantwortenden Fragen. Frau Brodkorb weist darauf hin, dass die Antworten per Email am 16.01.2023 an die Fraktionsvorsitzenden verschickt worden seien. Die Email und die Stellungnahme sind dem Protokoll als Anlagen 1 + 2 beigefügt.

 

Frau Brodkorb erläutert, dass der Eigentümer bereit sei, die Erschließungsstraße um 50 cm zu erweitern, einen Wendehammer anzulegen und die private Straße für den Straßenverkehr widmen zu lassen. Der Wall zum Freibad sei zu reduzieren. Hierfür müssen zunächst Bodenproben erstellt werden. Für den Fuß- und Radweg entlang des Freibades sei der Eigentümer bereit einen Gestattungsvertrag über 30 Jahre abzuschließen.

Herr Eilers ist der Meinung, dass 30 Jahre zu kurz seien. Herr Kleefisch ergänzt, dass dieser wichtige Verbindungsweg auch in Zukunft zur Verfügung stehen müsse. Die Möglichkeit, den Gestattungsvertrag für einen längeren Zeitraum zu erhalten, wird seitens der Verwaltung geprüft.

Herr Dirks ergänzt, dass bis zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag vorliegen müsse.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: