Sitzung: 25.01.2023 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/006/2023
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.
2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen
- zur Kenntnis genommen:
1.1 – 1.4, 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2
- berücksichtigt:
1.5
- nicht berücksichtigt:
2.2 und 3.3
Die laufenden Nummern sind in der nachstehenden Begründung dargestellt
und können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser VO/006/2023 und der Anlage 3 zu
diesem Protokoll entnommen werden.
3. Der Gemeinderat beschließt, unter
Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen
Einzelbeschlüsse, den Plan zur 18. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“
mit dazugehöriger Begründung als Satzung.
Die Verwaltungsvorlage VO/006/2023 liegt vor.
Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürgern eingereicht wurden, können der Anlage 3 zur VO/006/2023 entnommen werden. Nachfolgend wird die Beschlussempfehlung der eingegangenen Stellungnahme wiedergegeben.
Lfd. Nr. 1,
(Ordnungsziffer 4)
Schreiben der
Deutschen Telekom Technik GmbH: Westt PTI 15 vom 19.12.2022
– siehe Anlage 3 zu
dieser VO/006/2023 –
Beschlussvorschlag:
1. Der Hinweis, dass grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Hinweis, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien (TK) der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen.
3. der Hinweis, dass der Bestand und Betrieb der vorhandenen TK-Linien weiterhin gewährleistet werden müssen, wird zur Kenntnis genommen.
4. Der Hinweis, dass bei der Bauausführung darauf zu achten ist, dass Beschädigungen der vorhandenen TK-Linien vermieden werden müssen und aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang zu den TK-Linien inkl. Abdeckungen von Abzweigkästen, Kabelschächten und oberirdische Gehäuse jederzeit möglich sein muss, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.
5. Dem Hinweis, dass die Telekom vor Beginn der Arbeiten durch die Bauausführenden über Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen TK-Linien der Telekom informiert wird, wird gefolgt.
Lfd. Nr. 2
(Ordnungsziffer B1)
Schreiben vom
05.12.2022
– siehe Anlage 3 zu
dieser VO/006/2023 –
Beschlussvorschlag:
1. Der Hinweis auf das morgendliche Verkehrschaos wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Hinweis, dass sich das Verkehrschaos verschlimmern wird, wird zurückgewiesen, da mittelfristig keine Gruppenaufstockung geplant ist..
3. Der Hinweis, das Kita-Konzept grundsätzlich zu überdenken, wird zur Kenntnis genommen.
Keine
Bedenken/Anregungen/Hinweise
- Ericsson Services GmbH,
21.11.2022
- Gelsenwasser AG, 23.11.2022
- Kreis Coesfeld, 15.12.2022
- Stadt Münster, 06.12.2022
- Gemeinde Senden, 13.12.2022
Die Verwaltung trägt eine zusätzliche Stellungnahme (vom 21.12.2022)
eines Bürgers vor sowie die damit erweiterte Beschlussempfehlung.
Die Stellungnahme mit den entsprechenden Hinweisen ist dem Protokoll als
Anlage 3 beigefügt. Nachfolgend wird
die Beschlussempfehlung der Stellungnahme wiedergegeben:
Lfd. Nr. 3 (Ordnungsziffer B2)
Schreiben vom 21.12.2022
– siehe Anlage Nr. 3 zu diesem Protokoll –
Beschlussvorschlag:
1. Der Hinweis auf eine mögliche Verschattung des Grundstücks und insbesondere
der geplanten Photovoltaik- und Wärmepumpenanlage wird zur Kenntnis genommen.
Die zur Zeit geplante Teilaufstockung wird maximal 1,5 m höher sein als die
vorhandene Dachkonstruktion aktuell ist. Dadurch entstehen keine Beschattungen
von benachbarten PV-Anlagen auf ein- oder zweigeschossigen Gebäuden, der
erforderliche Abstand wird gem. Abstandserlass NRW eingehalten.
2. Der Hinweis auf eine mögliche Verschattung der nach Süden ausgerichteten
Räume wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Hinweis auf eine „massive und hohe
Wand“ wird zur Kenntnis zurückgewiesen.
Die Erweiterung des Bestandsgebäudes beinhaltet maximal drei bis vier Räume und
wird zu unterschiedlichen Seiten ausgerichtet sein. Somit wird ein maßvoller
Anbau angestrebt.
Frau Brodkorb liest
die Beschlussempfehlung mit den einzelnen Stellungnahmen vor.
Aufgrund des
Hinweises des Bürgermeisters Möltgen, dass eine einzelne Abstimmung der
Ordnungsziffern nicht notwendig sei, wird auf die Abstimmung über die
Ordnungsziffern im Einzelnen verzichtet.
Abstimmungsergebnis: