Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.

2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen

  1. zur Kenntnis genommen:

1.1 – 1.4, 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2

  1. berücksichtigt:

1.5

  1. nicht berücksichtigt:

2.2 und 3.3

Die laufenden Nummern sind in der nachstehenden Begründung dargestellt und können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser VO/006/2023 und der Anlage 3 zu diesem Protokoll entnommen werden.

3. Der Gemeinderat beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Plan zur 18. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/006/2023 liegt vor.

 

Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürgern eingereicht wurden, können der Anlage 3 zur VO/006/2023 entnommen werden. Nachfolgend wird die Beschlussempfehlung der eingegangenen Stellungnahme wiedergegeben.

 

Lfd. Nr. 1, (Ordnungsziffer 4)

Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH: Westt PTI 15 vom 19.12.2022

– siehe Anlage 3 zu dieser VO/006/2023 – 

Beschlussvorschlag:

1. Der Hinweis, dass grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Hinweis, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien (TK) der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen.

3. der Hinweis, dass der Bestand und Betrieb der vorhandenen TK-Linien weiterhin gewährleistet werden müssen, wird zur Kenntnis genommen.

4. Der Hinweis, dass bei der Bauausführung darauf zu achten ist, dass Beschädigungen der vorhandenen TK-Linien vermieden werden müssen und aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang zu den TK-Linien inkl. Abdeckungen von Abzweigkästen, Kabelschächten und oberirdische Gehäuse jederzeit möglich sein muss, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

5. Dem Hinweis, dass die Telekom vor Beginn der Arbeiten durch die Bauausführenden über Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen TK-Linien der Telekom informiert wird, wird gefolgt.

 

Lfd. Nr. 2 (Ordnungsziffer B1)

Schreiben vom 05.12.2022

– siehe Anlage 3 zu dieser VO/006/2023 – 

Beschlussvorschlag:

1. Der Hinweis auf das morgendliche Verkehrschaos wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Hinweis, dass sich das Verkehrschaos verschlimmern wird, wird zurückgewiesen, da mittelfristig keine Gruppenaufstockung geplant ist..

3. Der Hinweis, das Kita-Konzept grundsätzlich zu überdenken, wird zur Kenntnis genommen.

 

Keine Bedenken/Anregungen/Hinweise

  • Ericsson Services GmbH, 21.11.2022
  • Gelsenwasser AG, 23.11.2022
  • Kreis Coesfeld, 15.12.2022
  • Stadt Münster, 06.12.2022
  • Gemeinde Senden, 13.12.2022

 

 

Die Verwaltung trägt eine zusätzliche Stellungnahme (vom 21.12.2022) eines Bürgers vor sowie die damit erweiterte Beschlussempfehlung.

Die Stellungnahme mit den entsprechenden Hinweisen ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt. Nachfolgend wird die Beschlussempfehlung der Stellungnahme wiedergegeben:

 

Lfd. Nr. 3 (Ordnungsziffer B2)
Schreiben vom 21.12.2022
– siehe Anlage Nr. 3 zu diesem Protokoll – 

Beschlussvorschlag:
1. Der Hinweis auf eine mögliche Verschattung des Grundstücks und insbesondere der geplanten Photovoltaik- und Wärmepumpenanlage wird zur Kenntnis genommen.
Die zur Zeit geplante Teilaufstockung wird maximal 1,5 m höher sein als die vorhandene Dachkonstruktion aktuell ist. Dadurch entstehen keine Beschattungen von benachbarten PV-Anlagen auf ein- oder zweigeschossigen Gebäuden, der erforderliche Abstand wird gem. Abstandserlass NRW eingehalten.
2. Der Hinweis auf eine mögliche Verschattung der nach Süden ausgerichteten Räume wird zur Kenntnis genommen.

3. Der Hinweis auf eine „massive und hohe Wand“ wird zur Kenntnis zurückgewiesen. Die Erweiterung des Bestandsgebäudes beinhaltet maximal drei bis vier Räume und wird zu unterschiedlichen Seiten ausgerichtet sein. Somit wird ein maßvoller Anbau angestrebt.

 

Frau Brodkorb liest die Beschlussempfehlung mit den einzelnen Stellungnahmen vor.

Aufgrund des Hinweises des Bürgermeisters Möltgen, dass eine einzelne Abstimmung der Ordnungsziffern nicht notwendig sei, wird auf die Abstimmung über die Ordnungsziffern im Einzelnen verzichtet.

 


Abstimmungsergebnis: