Sitzung: 25.01.2023 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Herr Kleefisch hat folgende Fragen gestellt:
Ich bitte (in Ergänzung zu Ihren Bekanntgaben in der letzten
Ratssitzung) um Auskunft im Rahmen einer Anfrage nach § 17 ABS. 1 GO für den
Bauausschuss auf folgende Fragen:
Bitte teilen Sie uns zur Evaluierung der Grundstücksvergabe nach den Punkte-Kriterien mit,
- wie viele Parteien / Personen mit welchen Kriterien / Punktewerten / Bewerbergruppen bereits eine Zusage für ein Grundstück im Baugebiet Habichtsbach III erhalten haben,
- wie viele Grundstücke an diese Parteien / Personen, die eine Zusage erhalten haben, bereits mit notariellem Vertrag verkauft worden sind (geordnet nach den Bewerbergruppen mit Kaufpreis nach qm),
- wie viele Parteien / Personen, die in der ersten Zuteilungsrunde eine Zusage bekommen haben, bereits vom Kauf Abstand genommen haben/ das Grundstück wieder freigegeben haben (mit Angabe der Zugehörigkeit zur jeweiligen Bewerbergruppe)
- wie viele Grundstücke bereits in der „zweiten Runde“ oder gar „dritten Runde“ vergeben / reserviert wurden,
- wie viele Grundstücke noch „frei“ sind.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu 1.
Die vom Haupt- und Finanzausschuss am 15.07.2021
beschlossenen Vergabekriterien zu dem Bewerbungsverfahren zur
Grundstücksvergabe „Habichtsbach III“ sehen eine möglichst soziale und
transparente Vergabe der Grundstücke vor. Auf Grundlage der Bewerbungsbögen hat
ein Bewerber*innen eine Anzahl von Punkten erreicht. Diese Punktzahl bildet die
Reihenfolge.
Auf Basis der eingereichten Gehaltsnachweise (2018 – 2020) erfolgt die
Einteilung in die Bewerbergruppe 1 oder 2. Die Bewerbergruppe 3 sind die
kinderlosen Bewerber*innen.
Die Verteilung sieht vor, dass 45 % der Grundstücke an die Bewerbergruppe
1 gehen sollen, ebenfalls 45 % an die Bewerbergruppe 2 und 10 % der
Grundstücke an die Bewerbergruppe 3. Bei 37 zur Verfügung stehenden
Grundstücken sind dies 17 Grundstücke jeweils für die Bewerbergruppe 1 und 2
und 3 Grundstücke für die Bewerbergruppe 3.
Die Bewerber*innen haben durch ihre Angaben eine Punktzahl
erreicht. Diese bildet in der jeweiligen Bewerbergruppe die Rangfolge (höchste
Punktzahl = 1. Platz). Bei gleichen Punktzahlen wurde gelost, so dass die
Rangfolge weitergeführt werden konnte.
Die Verteilung der Gesamtliste ist wie folgt:
1. Erster der Gruppe 1 9. Fünfter der Gruppe 1
2. Erster der Gruppe 2 10.
Fünfter der Gruppe 2
3. Zweiter der Gruppe 1 11.
Erster der Gruppe 3
4. Zweiter der Gruppe 2 12.
Sechster der Gruppe 1
5. Dritter der Gruppe 1 13.
Sechster der Gruppe 2
6. Dritter der Gruppe 2 ….
7. Vierter der Gruppe 1
8. Vierter der Gruppe 2
Die Gesamtliste bildet die Reihenfolge der angeschriebenen Bewerber*innen.
Aktuell konnte für 30 Bewerber*innen ein
Grundstück reserviert werden. Nach Rückmeldung von 2 Bewerber*innen kann
diese Zahl kurzfristig auf 35 erhöht werden, da weitere 3 Prioritätenlisten der
Grundstücke vorliegen. Diesen 3 Bewerber*innen stehen allerdings noch andere
vor, die noch keine Rückmeldung gegeben haben. Da das Vergabeverfahren
vorsieht, dass immer abwechselnd vorgegangen wird, könnte diese Zahl nach
Rückmeldung auf 35 Bewerber*innen ansteigen.
Bewerbergruppe 1: 14 Reservierungen, 2 Rückmeldungen stehen
aus
Bewerbergruppe 2: 14 Reservierungen, 2 weitere Reservierungen möglich nach den
Rückmeldungen von Gruppe 1
Bewerbergruppe 3: 2 Reservierungen, 1 weitere Reservierung möglich nach
Rückmeldung von Gruppe 1
Darüber hinaus liegen der Gemeindeverwaltung über die Bewerberliste hinaus Anfragen vor, ein Grundstück in dem Gebiet Habichtsbach III erwerben zu können (ohne Bewerbung).
Zu 2.
Aktuell wurden 10 Grundstücke mit notariellem Vertrag verkauft, weitere stehen bevor.
Bewerbergruppe 1: 4 Kaufverträge mit einem Kaufpreis von
250€ pro m²
Bewerbergruppe 2: 5 Kaufverträge mit einem Kaufpreis von 3 x 250€ pro m² und 2
x 262,50€ pro m²
Bewerbergruppe 3: 1 Kaufvertrag mit einem Kaufpreis von 250€ pro m²
Für Kinder wird in der Bewerbergruppe 1 vom Gesamtkaufpreis ein Abschlag von 3.000€ pro Kind abgezogen.
Zu 3.
Seit der Fertigstellung des Rankings haben insgesamt 11
Bewerber*innen ein Grundstück nicht angenommen oder wurden von der Liste
genommen.
Davon sind 6 Parteien aus Gruppe 1, 4 Parteien aus Gruppe 2 und 1 Partei aus
Gruppe 3.
Die Hintergründe waren fehlende Finanzierungsbestätigungen der Bank, zwischenzeitiger Erwerb einer Bestandsimmobilie, ausbleibende Einreichung von Unterlagen, berufliche Veränderung und die allgemeine wirtschaftliche Lage.
Zu 4.
Da es keine Bewerber“runden“ gab,
kann von keiner „ersten“, „zweiten“ oder „dritten Runde“ gesprochen werden. Die
Bewerber*innen sind der Reihenfolge nach den erreichten Punkten angeschrieben
worden.
Zu 5.
Bis zum Abschluss des Verfahrens werden zwei Grundstücke zurückbehalten. Die Verwaltung geht davon aus, dass alle Grundstücke im laufenden Verfahren vermarktet werden können.
Zusätzlich zur Beantwortung der Fragen erläutert Bürgermeister Möltgen das Verfahren bei der Vergabe der Wunschgrundstücke. Weiterhin berichtet er, dass die Einhaltung der Kriterien ein faires und transparentes Verfahren ermöglicht habe. Es habe aber auch einen sehr hohen Prüfaufwand erfordert und viel Arbeitszeit in Anspruch genommen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Verwaltung eine Bewertung der Kriterienberücksichtigung und der Verfahrensdurchführung vornehmen, aus der der Rar Schlüsse für zukünftige Verfahren ziehen kann.