Sitzung: 15.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/176/2022
Der Gemeinderat
beschließt folgende Beschlussfassung:
1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange (TöBs) und der Bürgerschaft zur Kenntnis.
2. Nach Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende
Stellungnahmen
- zur Kenntnis genommen:
1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3, 3.2,
4.1, 4.2, 4.3, 6.2
- berücksichtigt:
6.1a
- nicht gefolgt:
1.3, 2.4, 3.1, 4.4, 5, 6.1b,
6.1c
Die Nummern sind in der Begründung
dargestellt und können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser VO/176/2022 entnommen
werden.
3. Der Gemeinderat beschließt unter
Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen und Bedenken
getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes
„Südost“ mit Begründung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen (siehe hierzu auch die Anlagen 1, 2 und 3 zu
dieser VO/176/2022).
4. Die Nachbargemeinden werden gem. § 2
BauGB ebenfalls um Stellungnahme gebeten.
Die Verwaltungsvorlage VO/176/2022 liegt vor.
Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 06.12.2022, TOP 12
Abstimmungsergebnis: