Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöBs) und der Bürgerschaft zur Kenntnis.

 

2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen

  1. zur Kenntnis genommen:

1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3, 3.2, 4.1, 4.2, 4.3, 6.2

  1. berücksichtigt:

6.1a

  1. nicht gefolgt:

1.3, 2.4, 3.1, 4.4, 5, 6.1b, 6.1c

Die Nummern sind in der Begründung dargestellt und können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser VO/176/2022 entnommen werden.

 

3. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ mit Begründung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (siehe hierzu auch die Anlagen 1, 2 und 3 zu dieser VO/176/2022).

 

4. Die Nachbargemeinden werden gem. § 2 BauGB ebenfalls um Stellungnahme gebeten.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/176/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 06.12.2022, TOP 12

 


Abstimmungsergebnis: