Sitzung: 15.12.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/152/2022
Der Gemeinderat
beschließt folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt folgende
Beschlussfassung mit der Änderung, dass in der neuen Fassung der Anlage
3 der Satzung (Gebührentarif) unter § 4 Punkt 3 der Satz a) “Öffnung des Bades
für das öffentliche Schwimmen an insgesamt weniger als 3 Tagen in der gesamten
Saison → 100 % Erstattung des
ursprünglich gezahlten Kaufpreises” entfällt.
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2
anliegende Änderung der Anlage 3 (Gebührentarif) der Satzung der Bäder der
Gemeinde Havixbeck vom 25.03.2010, zuletzt geändert am 10.04.2014.
Die Verwaltungsvorlage VO/152/2022 liegt vor.
Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe am 29.11.2022, TOP 9
Haupt- und Finanzausschuss am 08.12.2022, TOP
Abstimmungsergebnis: