Folgende Bekanntgaben der Verwaltung werden vorgetragen:

 

Bürgermeister Möltgen begrüßt die neue Fachbereichsleiterin Frau Brodkorb zu ihrer ersten Ratssitzung. Er stellt die Umstrukturierung der Fachbereiche vor. Das Organigramm ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Wohnungsbaugesellschaft

Bürgermeister Möltgen berichtet anschließend über den aktuellen Diskussionsstand hinsichtlich der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft auf regionaler und kommunaler Ebene. Hierzu werden derzeit noch verschiedene Detailfragen zum Rechtskonstrukt und zur Wirtschaftlichkeit geklärt. Mit den beteiligten Bürgermeister/-innen wurde verabredet, im Frühjahr den jeweiligen Räten einen Vorschlag zu unterbreiten, der dann ggf. zu entsprechenden Grundsatzbeschlüssen der Räte führen könnte.

 

Ukraine-Bericht

Frau Holz berichtet über die Kostenermittlung im Zusammenhang mit der Unterbringung der Schutzsuchenden auf Grund des Ukraine-Krieges. Die Datei ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.

 

 

Baugebiet Masbeck

Derzeit erarbeitet das Planungsbüro Pesch und Partner den Entwurf des Bebauungsplanes Masbeck, der dann im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausgelegt werden soll.

Zu den, in diesem Zusammenhang, beauftragten Gutachten liegen erste Ergebnisse vor.

Diese fließen dann in die Planung ein.

Inwieweit und welche Auswirkungen sich auf den städtebaulichen Entwurf ergeben wird derzeit geklärt.

Da bisher noch kein Bebauungsplanentwurf vorliegt, hat die Verwaltung im Haushaltsplan 2023 lediglich pauschale Kostenansätze für Erschließungsmaßnahmen veranschlagt. Sobald der Planentwurf vorliegt, werden diese Ansätze konkretisiert.

Aufgrund der aktuellen Marktlage ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ansätze nicht auskömmlich sein werden.

Daher werden die Haushaltsansätze nach Erarbeitung der Kostenberechnung angepasst und unter Umständen (Freiraumgestaltung) ergänzt.

 

 

Erweiterung der kommunalen Kita im Flothfeld

Die Erweiterung der kommunalen Kita im Flothfeld ist in den politischen Gremien der Gemeinde Havixbeck in der 4. Sitzungsfolge erörtert worden (VO/110/2022).

In seiner Sitzung am 22.09.2022 hat der Gemeinderat mehrheitlich hierzu folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu weiteren Raumbedarfen am Standort der kommunalen Kita im Flothfeld zur Kenntnis. Er erklärt die Bereitschaft, dass die Gemeinde Trägerin mindestens einer weiteren Kita-Gruppe wird, für die Räumlichkeiten an der Kommunalen Kita zusätzlich zu schaffen sind und begrüßt die Planungen am Standort fortzuführen und die vorhandene bauliche Übergangslösung in Form eines Containers perspektivisch aufzugeben.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form durch einen Kita-Neubau der schon jetzt erkennbare zusätzliche Bedarf an Kindergartenplätzen gedeckt werden kann. Ziel ist es dabei, dass vorausschauend geplant wird und zukünftig keine „Notmaßnahmen“ mehr erforderlich sind. Die Planungen für einen Neubau einer Sport- und Bewegungskita sind unverzüglich aufzunehmen.

Die erforderlichen Finanzmittel werden überplanmäßig bereitgestellt. 

 

Um die Bedarfsplanung am Standort der kommunalen Kindertagesstätte Flothfeld und den damit zusammenhängenden Raumbedarf zu klären fand am 26.10.2022 ein Treffen mit dem Landes- und Kreisjugendamt, der Leitung des Kindergartens und der Verwaltung statt.

 

Das Jugendamt des Kreises Coesfeld und das LWL-Landesjugendamt empfehlen für die Zukunft folgendes Gruppenangebot: zwei G II, zwei G Typ III.

Darauf aufbauend ist der Raumbedarf konkretisiert worden.

Durch den Anbau zweier Gruppennebenräumen, sowie die Einfügung eines Kubus könnten die erforderlichen Räume geschaffen werden

Im Kubus würde in der zweiten Ebene ein neuer Personalraum entstehen für den kein Aufzug erforderlich wäre.

 

Grundsätzlich fördert der Landschaftsverband Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege die der Schaffung neuer Plätze für Kinder unter sechs Jahren dienen. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen stellen dem LVR hierfür Finanzmittel bereit.

Andere Förderprogramme betreffen Maßnahmen zum Bestandserhalt und der Verbesserung des Inventars.

 

Von Seiten der Verwaltung werden nun die planungs-, genehmigungs- und förderrechtlichen Fragen geklärt (Änderung des Bebauungsplans, Brandschutz, Statik, Fördervoraussetzung etc.)

Die Verwaltung wird die Ergebnisse in der nächsten Sitzungsfolge den politischen Gremien zur Beratung vorlegen.

 

 

Anpassung der Eintrittsentgelte und Regelungen für die Rückerstattung von gezahlten Entgelten für die Bäder der Gemeinde Havixbeck.

Eine Überarbeitung des Tarifsystems für die gemeindlichen Bäder erscheint der Verwaltung erforderlich, da es in der Vergangenheit wieder zu erheblichen Einschränkungen bei den öffentlichen Badezeiten gekommen ist.

In der Vergangenheit hat sich der Gemeinderat für den Erhalt von Jahres- und Saisonkarten ausgesprochen. Dieses System soll künftig dahingehend geändert werden, dass neben den Einzel- und Zehnerkarten nur noch Saisonkarten angeboten werden. Der Verkauf von Jahreskarten soll vorerst eingestellt werden, da es in den letzten Jahren immer wieder aus Coronaschutzmaßnahmen oder aus unvermeidlichen betrieblichen Gründen zu Schließungen eines der Bäder gekommen ist. Die Käufer von Jahres- oder Saisonkarten wünschten daher eine Rückerstattung Ihres Entgeltes, alternativ die Verlängerung der Gültigkeit der Karten. In der bisherigen Entgeltordnung der Gemeinde Havixbeck ist jedoch beides bisher nicht vorgesehen, was bei den Betroffenen verständlicherweise zu Unmut geführt hat.

Die Preise für Zehner-, Saison- und Jahreskarten sind nach einem Bonussystem gestaffelt. Nach einer bestimmten Anzahl von Badbesuchen rechnet sich der Kauf dieser Karten gegenüber des Kaufs von Einzelkarten.

Die Verwaltung denkt darüber nach – falls das Hallen- oder Freibad in einer Saison nicht für eine noch festzulegende Anzahl von Tagen für die Öffentlichkeit garantiert öffnen kann - 50% bzw. 100% der Kosten für eine Saisonkarte auf Antrag des Kunden, zu erstatten. (Zehnerkarten bleiben grundsätzlich bis zu ihrem Verbrauch unbegrenzt gültig.)

 

 

Buslinien

Die Gemeinde Havixbeck wurde um eine Stellungnahme zur befristeten Teilentbindung von der Betriebspflicht der KOM-Linien N7 und N17 vom 26.11.2022 bis zum 31.12.2022 gebeten.

Diese beinhaltet, dass die nachfragestarke letzte Fahrt des N7/N17 um 03:20 ab Münster Hauptbahnhof wiederaufgenommen wird. Wir haben zu dieser Planung keine Bedenken geäußert, aber nochmals angemerkt, dass wir der Kürzung von Fahrtzeiten grundsätzlich kritisch gegenüberstehen. In diesem Zusammenhang haben wir darum gebeten, darauf hinzuwirken, dass das Fahrplanangebot, welches unmittelbar vor der Fahrtenkürzung am 24.09.2022 galt, so bald wie möglich wiederaufgenommen wird.

 

Herr Kleefisch fragt, ob der Gemeinde bekannt sei, dass auch die Zugverbindungen von den Reduzierungen betroffen seien.
Bürgermeister Möltgen antwortet, dass dies der Verwaltung in dieser Form bisher nicht bekannt gewesen sei, man sich aber umgehend erkundigen würde.

 

 

Hundewiese

Nach einem Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld, ist im Bereich der geplanten Hundewiese (Im Flothfeld) der Artenschutz zu prüfen. Diese Artenschutzprüfung führt leider zu einer zeitlichen Verschiebung der Einrichtung.

Diese Prüfung wird derzeit in Auftrag gegeben. Zudem finden derzeit Gespräche statt, um für den Übergangszeitraum eine Alternativfläche als Hundewiese anbieten zu können.

 

 

Der Entwurf des Sitzungskalenders für das Jahr 2023 wurde an die Fraktionsvorsitzenden versandt. Sollte es keine Einwände der Fraktionen geben, wird der Sitzungskalender so festgelegt. Der Kalender ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

 

Es liegt ein Antrag des Vereins Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V. vor. Der Antrag ist als Anlage 4 beigefügt. Er wird an den zuständigen Ausschuss verwiesen.

 

 

Der Arbeitskreis Kultur hat einen Antrag eingereicht, der ein Konzept “Droste für Havixbeck” beinhaltet. Der Antrag nebst Anlagen ist dem Protokoll als Anlage 5-8 beigefügt. Der Antrag wird an den zuständigen Ausschuss verwiesen.

 

 

Es liegen Bürgeranträge auf Änderung der Festsetzung zur Einfriedung zur Schützenstraße vor. Der Antrag ist als Anlage 9 beigefügt.

Die Gemeinde wartet für den Geltungsbereich auf eine Rückmeldung der Bezirksregierung Münster. Dort wurde ein Antrag auf “Zielabweichung” für den Bebauungsplan gestellt. Nach Rückmeldung der Bezirksregierung kann entschieden werden, ob und wie der Antrag in die Bauleitplanung einfließen wird.