Sitzung: 18.10.2022 Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: VO/138/2022
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Ausschuss
für Soziales, Bildung und Teilhabe empfiehlt dem Gemeinderat die Abgabe der in
der Anlage 1 zu der VO/138/2022 beigefügten Stellungnahme zu dem der
Bezirksregierung vorliegenden Antrag der Stadt Münster auf Genehmigung des
Errichtungsbeschlusses einer dritten städtischen Gesamtschule zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 12
2. Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt in Form einer Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1
der Gemeindeordnung NRW an Stelle des Rates die Abgabe der in der Anlage 1 zu der VO/138/2022
beigefügten Stellungnahme zu dem der Bezirksregierung vorliegenden Antrag der
Stadt Münster auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses einer dritten
städtischen Gesamtschule.
zur Kenntnis
genommen
3. Der Rat der Gemeinde Havixbeck genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 der Gemeindeordnung NRW die durch den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 27.10.2022 getroffene Entscheidung. Der Beschluss wurde in Form einer Eilentscheidung hinsichtlich der Abgabe der in der Anlage 1 zu der VO/138/2022 beigefügten Stellungnahme zu dem der Bezirksregierung vorliegenden Antrag der Stadt Münster auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses einer dritten städtischen Gesamtschule gefasst.
Die Verwaltungsvorlage VO/138/2022 liegt vor.
Bürgermeister
Möltgen betont die Wichtigkeit dieser Stellungnahme und erläutert die
wichtigsten Zahlen aus dem aktuellen Schreiben. Die Bezirksregierung Münster
hätte eine Fristverlängerung bis zum 31.10.2022 gewährt, so dass im HFA am
27.10.2022 ein Dringlichkeitsbeschluss gefasst werden solle. Da weiterhin an
der Argumentation gearbeitet würde, werde die finale Fassung der Stellungnahme
vor dem HFA vorgelegt.
Seiner Meinung nach
gäbe es einen Formfehler der Stadt Münster, bedingt dadurch, dass die Gemeinde
Havixbeck nicht – wie andere Kommunen -
am offiziellen Anhörungsverfahren beteiligt war. Diesen Formfehler wolle
man jedoch nicht anzeigen, da die Kommunikation mit der Stadt Münster insgesamt
sehr intensiv verlief und man nun ein inhaltlich geprägtes Verfahren wolle.
Anschließend
schildert Herr Dr. Habbel die gute Kommunikation zwischen ihm und der
Verwaltung zu diesem Thema. Er legt dar, dass es schwierig sei, die
Argumentation der Gemeinde Havixbeck öffentlich plausible darzustellen. Die
Argumentation der Stadt Münster verursache eine negative öffentliche
Wahrnehmung, so dass Eltern verunsichert würden.
Frau Henneböhl
fragt nach dem Einzugsgebiet der Friedensschule in Münster. Bürgermeister
Möltgen antwortet, dass er die Frage nicht konkret beantworten kann. Die
Friedensschule wäre eine private Schule und würde deshalb in diesem Verfahren
nicht mit einbezogen.
Herr Fohrmann ist
der Ansicht, dass heute nur über Punkt 1 der Verwaltungsvorlage abgestimmt
werden könne; die Punkte 2 und 3 können nur zur Kenntnis genommen werden.
Die Ausschussmitglieder einigen sich einvernehmlich auf diese Vorgehensweise.