Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe empfiehlt dem Gemeinderat die Abgabe der in der Anlage 1 zu der VO/138/2022 beigefügten Stellungnahme zu dem der Bezirksregierung vorliegenden Antrag der Stadt Münster auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses einer dritten städtischen Gesamtschule zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig beschlossen,  Ja: 12

 

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt in Form einer Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung NRW an Stelle des Rates die Abgabe der  in der Anlage 1 zu der VO/138/2022 beigefügten Stellungnahme zu dem der Bezirksregierung vorliegenden Antrag der Stadt Münster auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses einer dritten städtischen Gesamtschule.

 

zur Kenntnis genommen

 

 

3. Der Rat der Gemeinde Havixbeck genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 der Gemeindeordnung NRW die durch den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 27.10.2022 getroffene Entscheidung. Der Beschluss wurde in Form einer Eilentscheidung hinsichtlich der Abgabe der in der Anlage 1 zu der VO/138/2022 beigefügten Stellungnahme zu dem der Bezirksregierung vorliegenden Antrag der Stadt Münster auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses einer dritten städtischen Gesamtschule gefasst.


Die Verwaltungsvorlage VO/138/2022 liegt vor.

 

Bürgermeister Möltgen betont die Wichtigkeit dieser Stellungnahme und erläutert die wichtigsten Zahlen aus dem aktuellen Schreiben. Die Bezirksregierung Münster hätte eine Fristverlängerung bis zum 31.10.2022 gewährt, so dass im HFA am 27.10.2022 ein Dringlichkeitsbeschluss gefasst werden solle. Da weiterhin an der Argumentation gearbeitet würde, werde die finale Fassung der Stellungnahme vor dem HFA vorgelegt.

Seiner Meinung nach gäbe es einen Formfehler der Stadt Münster, bedingt dadurch, dass die Gemeinde Havixbeck nicht – wie andere Kommunen -  am offiziellen Anhörungsverfahren beteiligt war. Diesen Formfehler wolle man jedoch nicht anzeigen, da die Kommunikation mit der Stadt Münster insgesamt sehr intensiv verlief und man nun ein inhaltlich geprägtes Verfahren wolle.

 

Anschließend schildert Herr Dr. Habbel die gute Kommunikation zwischen ihm und der Verwaltung zu diesem Thema. Er legt dar, dass es schwierig sei, die Argumentation der Gemeinde Havixbeck öffentlich plausible darzustellen. Die Argumentation der Stadt Münster verursache eine negative öffentliche Wahrnehmung, so dass Eltern verunsichert würden.

 

Frau Henneböhl fragt nach dem Einzugsgebiet der Friedensschule in Münster. Bürgermeister Möltgen antwortet, dass er die Frage nicht konkret beantworten kann. Die Friedensschule wäre eine private Schule und würde deshalb in diesem Verfahren nicht mit einbezogen.

 

Herr Fohrmann ist der Ansicht, dass heute nur über Punkt 1 der Verwaltungsvorlage abgestimmt werden könne; die Punkte 2 und 3 können nur zur Kenntnis genommen werden.

Die Ausschussmitglieder einigen sich einvernehmlich auf diese Vorgehensweise.