Zunächst werden Anfragen aus vergangenen Sitzungen beantwortet:

 

Beantwortung der Anfrage aus der Ratssitzung 001/2022 und 003/2022

 

Anfrage des Herrn Messing zur Verkehrssicherheit

Herr Messing fragt, ob es möglich sei, am Masbecker Heideweg in Richtung Füsting am Einmündungsbereich zum Haferlandweg einen Spiegel aufzustellen, um den Querverkehr besser einsehen zu können.

Bürgermeister Möltgen sagt die Prüfung zu.

 

Antwort der Verwaltung

Es ist richtig, dass der Einmündungsbereich Masbecker Heideweg zur L581 zum Teil schwer einsehbar ist. Da es sich bei der L581 um eine Landstraße handelt, wurde die Anfrage zwecks Aufstellung eines Verkehrsspiegels an den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen weitergegeben.

Herr Perick von Straßen NRW beantwortete die Anfrage wie folgt:

„Es besteht je nach Witterung (Eis, Regen, Nebel) die Gefahr, dass der Spiegel beschlägt und die Sicht dadurch behindert. Außerdem lassen sich Entfernung und Geschwindigkeit nicht zweifelsfrei erkennen. Ein Verkehrsspiegel zeigt regelmäßig nur einen kleinen und dann auch verzerrten Ausschnitt des Verkehrsgeschehens und ersetzt nicht den direkten Blick in die konkrete Verkehrssituation. Auch befreien Verkehrsspiegel die Verkehrsteilnehmer nicht davon, sich vorsichtig in den Verkehr hinein zu tasten. Solche Verkehrsspiegel sind keine Verkehrszeichen bzw. -einrichtungen und werden nicht durch den Straßenbaulastträger aufgestellt bzw. unterhalten.“

Im Ergebnis bedeutet das, dass ein Spiegel an der Landstraße nicht aufgestellt werden darf. Fraglich ist, wie die Verkehrssicherheit optimiert werden könnte.

Die Grünanlage auf der rechten Seite aus der Sicht zur L581 wird vom gemeindlichen Bauhof unterhalten und gepflegt. Der Bauhof wird darauf achten, dass das Grün entsprechend kurz gehalten wird, um eine bessere Einsehbarkeit zu bieten.

Der Eigentümer der Hecke auf der linken Seite wird seitens der Gemeinde gebeten, die Sichten zu verbessern (Hecke seitlich zu kürzen und ggf. auf die Höhe seines grünen Zaunes zu stutzen).

Aktuell wurde am Vorfahrtsschild an der L581 von unbekannt ein kleiner Verkehrsspiegel angebracht. Da jedoch weder vom Landesbetrieb Straßenbau NRW noch von der Gemeinde Havixbeck eine Erlaubnis hierfür erteilt wurde, wird dieser vermutlich bei einer nächsten Straßenbegehung seitens des Landesbetrieb Straßen NRW entfernt werden.

Abschließend kann gesagt werden, dass jeder Verkehrsteilnehmer (PKW’s, Radfahrer etc.) verpflichtet ist, sich vorsichtig in den Verkehr hinein zu tasten.

 

 

Beantwortung der Anfrage aus der Ratssitzung 002/2022

 

TOP 18.3

Anfrage der Frau Schäpers zur Parksituation am Glascontainer

Frau Schäpers teilt mit, dass der Glascontainer im Hangwerfeld durch LKW zugeparkt wird. Dadurch entsteht eine unübersichtliche Situation für Havixbecker Bürger, die dort ihr Glas entsorgen wollen. Sie bittet um Prüfung, ob Parkplätze direkt am Container für Glasentsorger freigehalten werden können.

Bürgermeister Möltgen sagt die Prüfung zu.

 

Antwort der Verwaltung

Es ist richtig, dass vor den Glascontainern im Hangwerfeld in den Parklücken Kraftfahrzeuge wie auch z.T. LKW’s parken. Durch die Anbindung an dort angesiedelte Gewerbefirmen sind die Flächen auch notwendig.

Ein Freihalten von einer Parkfläche für Glasentsorger ist rechtlich nicht umsetzbar. In Frage käme lediglich ein absolutes Haltverbot bzw. eine entsprechende X-Markierung auf der Fahrbahn, würde aber auch für die Nutzer der Glascontainer gelten.

Die Straße Hangwerfeld ist über 6 m breit. Sollten tatsächlich alle vorhandenen Parkflächen belegt sein und das wohlmöglich noch mit sichtbehinderten LKW’s, könnte kurzfristig auf der Straße gehalten werden. Das selbstverständlich nur unter Einhaltung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Regelungen.

Die nötige Restbreite für den fließenden Verkehr wäre auf jeden Fall noch gegeben.

 

 

Sodann werden folgende Anfragen gestellt:

 

Herr Fohrmann berichtet, dass die K50 fertig gestellt sei. Er fragt, wann der Bahnübergang fertig gestellt werde.

Antwort der Verwaltung:
Dies kann, nach Rücksprache mit dem Kreis Coesfeld, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, da noch liegenschaftliche und rechtliche Fragen zu klären sind.

 

Herr Fohrmann erklärt, dass am Ende der K50 im Einmündungsbereich zur L843 der Radweg jetzt bevorrechtigt sei. Man habe dort kein Sichtdreieck. Er fragt, ob die Sache überprüft werden könne.

Antwort des Kreises Coesfeld:

Die Änderung der Vorfahrtsregelung des Radverkehrs an der Kreuzung L843/K50 wurde bereits bei der Erneuerung der L843 durch den Landesbetrieb Straßenbau vorgenommen. Diese wurde durch den Ausbau der K50 nicht verändert. Die Sichten aus der K50 zum Radweg sind in Ordnung. Bezüglich der Sicht von der L843 auf den Radweg verweise ich an Straßen.NRW als zuständigen Baulastträger.

 

An den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist die Frage ebenfalls weitergeleitet worden. Von daher sind nun alle notwendigen Schritte zur Prüfung des Sachverhaltes eingeleitet worden.

 

Weiterhin möchte Herr Fohrmann wissen, ob eine Beschilderung der Kreuzung in Natrup bei Stegemann möglich sei. Die Kreuzung sei nur schwer einzusehen und zur Zeit gebe es dort keine Beschilderung.

Herr Wientges sagt eine Prüfung zu.

Antwort des Kreises Coesfeld:

Die Örtlichkeit ist nur sehr grob beschrieben. Ich vermute aber, dass es sich um den Privatweg von Herrn Stegemann handelt, der auf die K50 mündet. Hier dazu meine Antwort:
Es handelt sich bei der beschriebenen Situation um keine Einmündung oder Kreuzung nach dem Straßenrecht sondern lediglich um einen Privatweg. Für einen Privatweg ist analog zu einer privaten Zufahrt eine vorfahrtsregelnde Beschilderung nicht vorgesehen. Im Sinne der Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Präzedenzfällen bitte ich um Ihr Verständnis, dass wir auch an dieser Stelle von einer Beschilderung absehen möchten.

 

Frau Rose möchte wissen, warum hinter dem Flüchtlingsheim an der Dionysiusstraße sämtliche Bäume und Sträucher gefällt worden seien. Die Bäume und Sträucher seien für das Mikroklima wichtig.

Antwort der Verwaltung:

An dem von Ihnen beschriebenen Grundstück wurden die Sträucher auf den Stock gesetzt. Ein art- und formgerechter Rückschnitt dieser Sträucher ist nicht möglich gewesen, dieser hätte zu büschelartigen Neuaustrieben an den Schnittstellen geführt. Das “auf den Stock setzen” ist eine übliche Pflegemaßnahme, die den Neuaustrieb fördert und das sogenannte Vergreisen der Sträucher stoppt, die Sträucher “treiben von unten wieder durch”. Die Bäume mussten leider aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden. Der Bauhof prüft, ob eine Neuanpflanzung erfolgen kann.

 

Herr Webering erklärt, dass er bei der Beratung zur Schützenstraße vernommen habe, dass bezogen auf den Rückzug von Herrn Scholz auch andere seinem Beispiel folgen sollten. Er fragt, ob solch ein Ausspruch nicht durch den Bürgermeister gerügt werden müsse.

Bürgermeister Möltgen antwortet, dass dies nicht erforderlich sei.

 

Herr Eilers beklagt, dass die Ermittlung der benötigten Kitaplätze immer zu spät erfolge. Die Berechnungsgrundlage erscheine ihm unzureichend. Er fragt, ob der Bürgermeister dies zum Thema der nächsten Bürgermeisterkonferenz machen könne. Es müsse eine passende Software geben. Dies müsse an höherer Stelle besprochen werden.

 

Frau Henneböhl fragt, ob es möglich sei, an der Bushaltestelle Hangwerfeld Sitzmöglichkeiten zu schaffen.

Die Prüfung wird zugesagt.

 

Herr Messing möchte wissen, ob es einen Hinweis auf die Frist für die Abgabe der Anträge zu den Vereinszuschüssen gebe.

Frau Holz antwortet, dass am Wochenende auf die Beantragung der Vereinszuschüsse in der Presse hingewiesen werde. Auch über die Crossiety-App werde darauf hingewiesen.

 

Herr Messing fragt, ob eine Information über die Ausfälle bei der Buslinie R64 in der Presse möglich sei.

Bürgermeister Möltgen stimmt zu, dass der Ausfall der Buslinien sehr unbefriedigend sei. Vor allem der Ausfall der Nachtbuslinie sei für die Jugendlichen absolut ärgerlich.

 

Herr Thewes erkundigt sich, ob es möglich sei, in der nächsten Sitzungsfolge einen kurzen Bericht über die Maßnahmen im Freibad vorzulegen.

Herr Wientges antwortet, dass die Information im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen unter dem TOP “Gemeindliche Bauvorhaben” erfolgen werde.

 

Bürgermeister Möltgen teilt mit, dass er nun bereits wiederholt aufgefordert worden sei, Beschlüsse der Gremien überprüfen zu lassen. Er werde dies nicht tun, wenn er nicht dazu verpflichtet sei, da solche Überprüfungen nicht Instrument politischer Diskussionen werden sollten. Er bittet die eigene Verwaltung, dies zu prüfen.