Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Planentwurf ist der Vorlage 126/2022 als Anlage 1 beigefügt. Ziel der Planung ist die Umwandlung eines nicht mehr benötigten Kinderspielplatzes in eine Wohnbaufläche. Obwohl eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist, soll der Plan mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden, damit die Möglichkeit besteht, rechtzeitig Kenntnis über planrelevante Aspekte zu erhalten, die dann nach entsprechender Abwägung im Rahmen der Offenlage berücksichtigt werden können. 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/126/2022 liegt vor.  

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 13.09.2022, TOP 19

 


Abstimmungsergebnis: