Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Pfarrstiege/Dirkesallee“ im Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Planentwurf ist dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt. Ziel der Planung ist die teilweise Umwandlung einer von Wohnbebauung umgebenden privaten Grünfläche in Wohnbaufläche. Obwohl eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist, soll der Plan mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden, damit die Möglichkeit besteht, rechtzeitig Kenntnis über planrelevante Aspekte zu erhalten, die dann nach entsprechender Abwägung in das weitere Planungsverfahren einbezogen werden können.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/125/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 13.09.2022, TOP 18

 

Herr Webering erklärt sich für befangen.

 

Frau Böse stellt den korrigierten Plan vor. Dieser ist dem Protokoll als Anlage 6 beigefügt. Die in Privateigentum befindliche Parzelle sei nicht mehr als Verkehrsfläche ausgewiesen.

 

Herr Kleefisch hält das Offenlageverfahren für verfrüht. Er ist der Meinung, man solle sich zunächst die Bedenken der Anlieger anschauen. Er äußert Bedenken wegen der verkehrlichen Erschließung. Auch die Frage des Oberflächenwassers sei nicht geklärt. Er schlägt vor, die Bedenken zunächst zu überprüfen.

 

Bürgermeister Möltgen antwortet, dass alle Belange geprüft würden. Innenverdichtung gehe vor Außenbebauung.

 

Frau Arning fragt, ob die Durchfahrt eine Breite von 3,5 Metern habe.

Frau Böse antwortet, dass die Durchfahrt so wie die vorhandene Pater-Hardt-Straße 3 Meter breit sei.

 

 

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Abstimmungsergebnis: