Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach Beratung die Aufstellung des Bebauungsplanes zur 6. Änderung der 1. Förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB, entsprechend dem der VO/124/2022 als Anlage 1 und 2 beigefügten Planentwurf und Begründung.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung für die Dauer von einem Monat im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich auszulegen gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, um der betroffenen Öffentlichkeit und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/124/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 13.09.2022, TOP 17

 

Herr Krotoszynski erkundigt sich, ob Probleme wegen des Lärmschutzes durch das Freibad zu erwarten seien.

Frau Böse antwortet, dass der Lärmschutz geprüft worden sei. Die Wohnbebauung wurde weiter abgerückt. Die Gemeinde müsse keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

 


Abstimmungsergebnis: