Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

 

2. Der Gemeinderat beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Plan zur 16. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung.

 

3. Der Satzungsbeschluss soll erst dann Wirkung durch seine Veröffentlichung erlangen, wenn ein städtebaulicher Vertrag für die Umsetzung des konkreten Bauvorhabens wirksam abgeschlossen ist.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/122/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 13.09.2022, TOP 15

 

Herr Webering weist auf die Sitzung des Gestaltungsbeirates am 11.03.2022 hin. Dort sei beschlossen worden, dass zunächst ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden müsse, um die Maßnahme zu ermöglichen. Ohne diesen Vertrag könne die CDU-Fraktion dem Bebauungsplanentwurf nicht folgen.

Frau Böse schlägt vor, den Beschluss um den Punkt 3 zu erweitern, in dem festgelegt wird, dass der Satzungsbeschluss erst Wirkung Erlangen solle, wenn ein städtebaulicher Vertrag vorliege.

 


Abstimmungsergebnis: