Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB, entsprechend dem dieser VO/115/2022 als Anlage 1 beigefügten Planentwurf.

 

2. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Träger öffentlicher Belange sind nicht berührt.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/115/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 13.09.2022, TOP 14


Abstimmungsergebnis: