Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, im Rahmen der Antragstellung des Kreises Coesfeld auf Zuwendung nach den Richtlinien für die Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Str), für die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) die Eigenanteile der zuwendungsfähigen Baukosten der aufgeführten Ausbauelemente a bis e in Höhe von 30 % zuzüglich der Baunebenkosten bis zu Leistungsphase 4 der HOAI zu übernehmen und die Mittel bereit zu stellen. Sollten einzelne Maßnahmen nicht förderfähig sein, so wird die Gemeinde die gesamten Baukosten tragen.

a.    Anlage des Schutzstreifens für Radfahrende in dem Abschnitt 2

b.    Neuanlage von Baumbeeten in dem Abschnitt 3

c.    Rückbau kombinierter Geh- und Radweg im Abschnitt 2 zwischen Beekenkamp und Herkentruper Straße und dessen Umwandlung in einen Gehweg

d.    Neuanlage von 2 Fußgängerüberwegen mit Querungshilfen im 2. und 3. Abschnitt einschließlich Beleuchtung (Knotenpunktbereiche der Schützenstraße mit dem Beekenkamp und mit der Herkentruper Straße)

e.    Umbau der Lichtsignalanlage im Bereich der Schulstraße

 

2.    Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, die Mittel für die folgenden Leistungen, für die kein Förderzugang als Refinanzierung besteht, im gemeindlichen Haushalt zur Verfügung zu stellen.

a.    Regulieren der Grundstückszufahrtsbereiche im Bestand in den Abschnitten1, 2 und 3 zur Verbesserung der Befahrbarkeit und Sicherheit des Radverkehrs

b.    Regulieren der Bestandsgehwege

 

3.    Der Gemeinderat beschließt, dass zwischen der Gemeinde Havixbeck und dem Kreis Coesfeld eine Vereinbarung abgeschlossen wird, die den Übergang der Baulast des derzeit kombinierten Geh- und Radweges zwischen Beekenkamp und Herkentruper Straße regelt. Diese Vereinbarung ist erforderlich, da der kombinierte Geh- und Radweg nach Anlage des Schutzstreifens für die Radfahrenden in einen Gehweg umgewandelt wird, der sodann in die Straßenbaulast der Gemeinde übergeht.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/100/2022 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit vom 08.09.2022, TOP 7

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 13.09.2022, TOP 8

Haupt- und Finanzausschuss vom 15.09.2022, TOP 5

 

Herr Fohrmann fragt, ob die Stichstraße gegenüber der Einmündung Schulstraße, die in einem schlechten Zustand sei, bei der Erneuerung der Schützenstraße ebenfalls geteert würde.

Bürgermeister Möltgen sagt eine Prüfung und die Beantwortung der Frage zu.

 

Antwort der Verwaltung:

Da es sich bei der Erneuerung und Umgestaltung der K51 (Schützenstraße) um eine Fördermaßnahme handelt, die über den Kreis Coesfeld abgewickelt wird, ist eine Sanierung anderer Gemeindestraßen nicht angedacht. Kleinere Arbeiten in den Einmündungstrichtern an Kreuzungspunkten können oder müssen sogar ggf. durchgeführt werden.

 

Dann teilt Herr Fohrmann mit, dass der FDP-Fraktion die Planung für die Schützenstraße nicht gefalle. Die Radfahrer würden als Bremse für den PKW-Verkehr dienen, Parkplätze würden wegfallen. Die Bürgerbeteiligung habe nicht so stattgefunden, wie es sein sollte. Er schlägt deshalb vor, heute keinen Beschluss zu fassen sondern vorab eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Herr Kleefisch sieht Widersprüche bei den Planungen für die Schützenstraße und für die Bebauungsplanänderung “Am Friedhof/Sportplatz”.

 

Herr Fohrmann beantragt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, um eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen

 

Dann lässt Bürgermeister Möltgen über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: