Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung der Informationstechnik der Gemeinde Havixbeck zur Kenntnis.


Die Verwaltungsvorlage 074/2013 liegt vor.

 

Der Ausschussvorsitzende Spüntrup fragt, warum im Zuge der Rathaussanierung keine Brandmeldeanlage installiert wurde. Bürgermeister Gromöller führt aus, dass keine Innenrenovierung des Rathauses durchgeführt wurde. Herr Gottheil ergänzt, dass die Installation einer Brandmeldeanlage derzeit thematisiert werde. Es erfolgt ein Informationsaustausch zwischen Fachbereich III und I, wie der Sicherheitsstandard für die IT dadurch weiter verbessert werden kann.

 

Herr Skirde regt an, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ferner schlägt er vor, eine Liste aller Anwendungen zu erstellen und hiernach zu ermitteln, welche Daten bei der citeq und welche in der Verwaltung gespeichert werden. Anhand dieser Tabelle könnte es möglich sein, schützenswerte Daten festzustellen und ggf. auch ein Notfallkonzept zu erarbeiten.

 

Herr Gottheil berichtet, dass zwischenzeitlich ein Bediensteter der Gemeinde zum Datenschutzbeauftragten bestellt worden sei. Auch ein Stellvertreter sei benannt worden. In Bezug auf das Notfallkonzept teilt er mit, dass dieses nicht kurzfristig erstellt werden könne. Zunächst seien diesbezüglich Gespräche mit der citeq und Nachbarkommunen vorgesehen, da die Lösung durchaus im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit erfolgen könne.

 

Abschließend entwickelt sich eine kurze Diskussion über Details zum Prüfungsbericht.

 

Herr Skirde stellt fest, dass der Verwaltung mit dem vorgelegten Prüfungsbericht ein gutes Ergebnis mit einem angemessenen Ressourceneinsatz bescheinigt werde. Die Erreichung eines noch höheren Sicherheitsstandards sei nach seiner Einschätzung voraussichtlich mit erheblichem finanziellen Mitteleinsatz verbunden. Daher müsse im Einzelfall abgewogen werden, ob und ggf. in welchem Umfang Verbesserungen angestrebt werden.