Sitzung: 19.06.2013 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 073/2013
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Die Bilanz zum 31.12.2010
wird mit einer Bilanzsumme von 94.800.617,94 € festgestellt.
2. Die Ergebnisrechnung für
das Haushaltsjahr 2010 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.489.514,19 €
festgestellt.
3. Die Finanzrechnung für das
Haushaltsjahr 2010wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von
213.470,74 € festgestellt.
4. Der Anhang und Lagebericht
zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 werden festgestellt.
5. Auf der Grundlage des von
der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den
Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem
Bürgermeister Entlastung erteilt.
6. Der festgestellte
Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 1.489.514,19 € wird
durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Der vom Ausschussvorsitzenden Spüntrup
unterschriebene Bestätigungsvermerk liegt dem Protokoll als Anlage 2 bei.
Die Verwaltungsvorlage 073/2013 liegt vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der
Ausschussvorsitzende Spüntrup Frau Hahne von der Hahne Revisions- und
Treuhandgesellschaft mbH.
Der Jahresabschluss 2010 der Gemeinde
Havixbeck wurde von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
aus Dülmen geprüft. Frau Hahne stellt den Jahresabschluss 2010 anhand einer
PowerPoint-Präsentation detailliert vor. Die PowerPoint-Präsentation wird im
Ratsinformationssystem Session als Anlage
1 zum Protokoll eingestellt. Nach dem Vortrag beantwortet Frau Hahne die Fragen
der Ausschussmitglieder.
Auf Nachfrage seitens des
Ausschussvorsitzenden, warum ein Betrag in Höhe von 741.000 € für die
Erweiterung des Friedhofes von der Position „Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau“ umgegliedert wurde zu der Position „Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte“ (siehe Bericht der Hahne Treuhandgesellschaft mbH
Anlage 5, Blatt 4 und 14), berichten Frau Hahne und Herr Gottheil, dass es sich
unter anderem um seinerzeit erfolgte Bodenauffüllungen handelt. Nicht gemeint
ist hiermit die im Haushalt 2013 beim Produkt 1302 unter der Investitions-Nr.
FHF-001 veranschlagte Erschließung der Grabinsel 1 mit Randbepflanzung sowie
die Herstellung der Verbindungsfläche zwischen dem jetzigen und dem zukünftigen
Friedhof.
Mehrere Ausschussmitglieder erkundigen sich
nach dem Grund für die Werterhöhung bei unbebauten Grundstücken, insbesondere
im Bereich der Grünflächen.
Hierzu antwortet Herr Gottheil, dass
seinerzeit für die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009
Grundbuch- und Katasterauszüge zum einem festen Stichtag abgeglichen wurden und
eine Bewertung anhand des NKF Bewertungsleitfadens durchgeführt wurde. Hiernach
fand eine Kontrolle durch die mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz beauftragten
Wirtschaftsprüferin Gabriele Hahne statt, der zu keinen Beanstandungen führte.
Die Werterhöhung resultiert aus dem Kauf der Friedhofserweiterungsflächen, der
zwar bereits vor dem 01.01.2009 beurkundet, deren grundbuchliche und katastermäßige
Umschreibung zum Stichtag der eingesehenen Unterlagen noch nicht erfolgt war.
Die Erweiterungsfläche ist versehentlich nicht berücksichtigt worden. Der
Umstand fiel erst auf, als im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten 2010 Kontierungen
für die Herstellung der Friedhofserweiterungsfläche durchgeführt werde mussten.
Aus diesem Grund wurde im Jahresabschluss 2010 eine Korrektur bzw.
Nachaktivierung vorgenommen, die sich nicht auf die Ergebnisrechnung 2010
auswirkt, sondern die ergebnisneutral als Wertsteigerung gegen die allgemeine
Rücklage zu buchen ist.
Auf die Frage, wie derartige Sachverhalte in
Zukunft vermieden werden können, antwortet Frau Hahne, dass solche Fälle nie
gänzlich auszuschließen seien und auch in anderen Kommunen auftreten. Bei
Prüfung der Eröffnungsbilanz werden Grundbuch- und Katasterausdrucke abgeglichen.
Durch fehlende Einträge oder nicht vorliegende Kaufverträge könnten sich jedoch
Fehler entwickeln.
Herr Gottheil ergänzt, dass auch
verwaltungsseitig Überlegungen angestellt worden seien, wie zukünftig das
Fehlerrisiko weiter eingeschränkt werden könne. Man habe mit dem Finanzzentrum
Baumberge abgestimmt, dass im Zuge des Jahresabschlusses 2012 eine Grundstücksinventur,
also ein neuerlicher Abgleich zwischen Grundbuch und Katasteramt unter Einbeziehung
von „schwebenden“ Grundstücksgeschäften erfolge. Ferner seien nach erfolgter
Reduzierung der Fachbereiche die Aufgabenbereiche „Kämmerei“ und
„Liegenschaften“ im Fachbereich I deutlich enger verzahnt, so dass ein besserer
Informationsaustausch möglich sei. Aus seiner Sicht seien damit sinnvolle
Sicherheitsmechanismen gegeben.
Im Anschluss hieran werden Detailfragen der
Ausschussmitglieder zu den Pensionsrückstellungen und der Reinvestitionsquote
seitens der Verwaltung ausführlich beantwortet.
Herr Hense bittet mit Blick auf die
Erläuterung im Prüfungsbericht unter Randziffer 178 in Anlage 5, Blatt 18
bezüglich der öffentlich-rechtlichen Forderungen um Auskunft, wie sich dieser
Betrag zusammensetzt. Eine Beantwortung dieser Anfrage soll im Protokoll
erfolgen.
Antwort
der Verwaltung:
Entgegen der Darstellung im Prüfungsbericht
stammen die Forderungen im Umfang von rd. 225.000 € aus Konzessionsabgaben
(Wasser und Strom) für das letzte Quartal 2010 sowie in Höhe von rd. 208.000 €
aus der Erstattung der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II durch den
Kreis Coesfeld. Die gemeindlichen Ansprüche waren periodengerecht dem Jahresabschluss
2010 zuzuordnen. Die Zahlung erfolgte jeweils im 1. Quartal 2011.
Abschließend berichten Frau Hahne und Herr
Gottheil, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 fast abgeschlossen ist.
Im Ergebnisplan 2011 sei seinerzeit von einem Fehlbetrag in Höhe von 1,865 Mio.
€ ausgegangen worden. Die Ergebnisrechung weise nunmehr jedoch einen Fehlbetrag
von ca. 2,2 Mio. € aus. Die Verschlechterung resultiere im Wesentlichen aus der
im Jahresabschluss 2011 zu buchenden Zuführung zu Pensionsrückstellungen (vgl.
insoweit Ausführung auf Seite 73 im Jahresabschluss in der
Jahresabschlussbroschüre). Bis zur Sitzungsfolge nach den Sommerferien wird der
Jahresabschluss in der üblichen Form aufbereitet werden.