Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Die Bilanz zum 31.12.2010 wird mit einer Bilanzsumme von 94.800.617,94 € festgestellt.

 

2. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2010 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.489.514,19 € festgestellt.

 

3. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2010wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 213.470,74 € festgestellt.

 

4. Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 werden festgestellt.

 

5. Auf der Grundlage des von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

 

6. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 1.489.514,19 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

 

Der vom Ausschussvorsitzenden Spüntrup unterschriebene Bestätigungsvermerk liegt dem Protokoll als Anlage 2 bei.


Die Verwaltungsvorlage 073/2013 liegt vor.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende Spüntrup Frau Hahne von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH.

 

Der Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Havixbeck wurde von der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Dülmen geprüft. Frau Hahne stellt den Jahresabschluss 2010 anhand einer PowerPoint-Präsentation detailliert vor. Die PowerPoint-Präsentation wird im Ratsinformationssystem Session als Anlage 1 zum Protokoll eingestellt. Nach dem Vortrag beantwortet Frau Hahne die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Auf Nachfrage seitens des Ausschussvorsitzenden, warum ein Betrag in Höhe von 741.000 € für die Erweiterung des Friedhofes von der Position „Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau“ umgegliedert wurde zu der Position „Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ (siehe Bericht der Hahne Treuhandgesellschaft mbH Anlage 5, Blatt 4 und 14), berichten Frau Hahne und Herr Gottheil, dass es sich unter anderem um seinerzeit erfolgte Bodenauffüllungen handelt. Nicht gemeint ist hiermit die im Haushalt 2013 beim Produkt 1302 unter der Investitions-Nr. FHF-001 veranschlagte Erschließung der Grabinsel 1 mit Randbepflanzung sowie die Herstellung der Verbindungsfläche zwischen dem jetzigen und dem zukünftigen Friedhof.

 

Mehrere Ausschussmitglieder erkundigen sich nach dem Grund für die Werterhöhung bei unbebauten Grundstücken, insbesondere im Bereich der Grünflächen.

Hierzu antwortet Herr Gottheil, dass seinerzeit für die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009 Grundbuch- und Katasterauszüge zum einem festen Stichtag abgeglichen wurden und eine Bewertung anhand des NKF Bewertungsleitfadens durchgeführt wurde. Hiernach fand eine Kontrolle durch die mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz beauftragten Wirtschaftsprüferin Gabriele Hahne statt, der zu keinen Beanstandungen führte. Die Werterhöhung resultiert aus dem Kauf der Friedhofserweiterungsflächen, der zwar bereits vor dem 01.01.2009 beurkundet, deren grundbuchliche und katastermäßige Umschreibung zum Stichtag der eingesehenen Unterlagen noch nicht erfolgt war. Die Erweiterungsfläche ist versehentlich nicht berücksichtigt worden. Der Umstand fiel erst auf, als im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten 2010 Kontierungen für die Herstellung der Friedhofserweiterungsfläche durchgeführt werde mussten. Aus diesem Grund wurde im Jahresabschluss 2010 eine Korrektur bzw. Nachaktivierung vorgenommen, die sich nicht auf die Ergebnisrechnung 2010 auswirkt, sondern die ergebnisneutral als Wertsteigerung gegen die allgemeine Rücklage zu buchen ist.

 

Auf die Frage, wie derartige Sachverhalte in Zukunft vermieden werden können, antwortet Frau Hahne, dass solche Fälle nie gänzlich auszuschließen seien und auch in anderen Kommunen auftreten. Bei Prüfung der Eröffnungsbilanz werden Grundbuch- und Katasterausdrucke abgeglichen. Durch fehlende Einträge oder nicht vorliegende Kaufverträge könnten sich jedoch Fehler entwickeln.

 

Herr Gottheil ergänzt, dass auch verwaltungsseitig Überlegungen angestellt worden seien, wie zukünftig das Fehlerrisiko weiter eingeschränkt werden könne. Man habe mit dem Finanzzentrum Baumberge abgestimmt, dass im Zuge des Jahresabschlusses 2012 eine Grundstücksinventur, also ein neuerlicher Abgleich zwischen Grundbuch und Katasteramt unter Einbeziehung von „schwebenden“ Grundstücksgeschäften erfolge. Ferner seien nach erfolgter Reduzierung der Fachbereiche die Aufgabenbereiche „Kämmerei“ und „Liegenschaften“ im Fachbereich I deutlich enger verzahnt, so dass ein besserer Informationsaustausch möglich sei. Aus seiner Sicht seien damit sinnvolle Sicherheitsmechanismen gegeben.

 

Im Anschluss hieran werden Detailfragen der Ausschussmitglieder zu den Pensionsrückstellungen und der Reinvestitionsquote seitens der Verwaltung ausführlich beantwortet.

 

Herr Hense bittet mit Blick auf die Erläuterung im Prüfungsbericht unter Randziffer 178 in Anlage 5, Blatt 18 bezüglich der öffentlich-rechtlichen Forderungen um Auskunft, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Eine Beantwortung dieser Anfrage soll im Protokoll erfolgen.

 

Antwort der Verwaltung:

Entgegen der Darstellung im Prüfungsbericht stammen die Forderungen im Umfang von rd. 225.000 € aus Konzessionsabgaben (Wasser und Strom) für das letzte Quartal 2010 sowie in Höhe von rd. 208.000 € aus der Erstattung der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II durch den Kreis Coesfeld. Die gemeindlichen Ansprüche waren periodengerecht dem Jahresabschluss 2010 zuzuordnen. Die Zahlung erfolgte jeweils im 1. Quartal 2011.

 

 

Abschließend berichten Frau Hahne und Herr Gottheil, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 fast abgeschlossen ist. Im Ergebnisplan 2011 sei seinerzeit von einem Fehlbetrag in Höhe von 1,865 Mio. € ausgegangen worden. Die Ergebnisrechung weise nunmehr jedoch einen Fehlbetrag von ca. 2,2 Mio. € aus. Die Verschlechterung resultiere im Wesentlichen aus der im Jahresabschluss 2011 zu buchenden Zuführung zu Pensionsrückstellungen (vgl. insoweit Ausführung auf Seite 73 im Jahresabschluss in der Jahresabschlussbroschüre). Bis zur Sitzungsfolge nach den Sommerferien wird der Jahresabschluss in der üblichen Form aufbereitet werden.