Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, im Rahmen der Antragstellung des Kreises Coesfeld auf Zuwendung nach den Richtlinien für die Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Str), für die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) die Eigenanteile der zuwendungsfähigen Baukosten der aufgeführten Ausbauelemente a bis e in Höhe von 30 % zuzüglich der Baunebenkosten bis zu Leistungsphase 4 der HOAI zu übernehmen und die Mittel bereit zu stellen. Sollten einzelne Maßnahmen nicht förderfähig sein, so wird die Gemeinde die gesamten Baukosten tragen.

a.    Anlage des Schutzstreifens für Radfahrende in dem Abschnitt 2

b.    Neuanlage von Baumbeeten in dem Abschnitt 3

c.    Rückbau kombinierter Geh- und Radweg im Abschnitt 2 zwischen Beekenkamp und Herkentruper Straße und dessen Umwandlung in einen Gehweg

d.    Neuanlage von 2 Fußgängerüberwegen mit Querungshilfen im 2. und 3. Abschnitt einschließlich Beleuchtung (Knotenpunktbereiche der Schützenstraße mit dem Beekenkamp und mit der Herkentruper Straße)

e.    Umbau der Lichtsignalanlage im Bereich der Schulstraße

 

2.    Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, die Mittel für die folgenden Leistungen, für die kein Förderzugang als Refinanzierung besteht, im gemeindlichen Haushalt zur Verfügung zu stellen.

a.    Regulieren der Grundstückszufahrtsbereiche im Bestand in den Abschnitten1, 2 und 3 zur Verbesserung der Befahrbarkeit und Sicherheit des Radverkehrs

b.    Regulieren der Bestandsgehwege

 

3.    Der Gemeinderat beschließt, dass zwischen der Gemeinde Havixbeck und dem Kreis Coesfeld eine Vereinbarung abgeschlossen wird, die den Übergang der Baulast des derzeit kombinierten Geh- und Radweges zwischen Beekenkamp und Herkentruper Straße regelt. Diese Vereinbarung ist erforderlich, da der kombinierte Geh- und Radweg nach Anlage des Schutzstreifens für die Radfahrenden in einen Gehweg umgewandelt wird, der sodann in die Straßenbaulast der Gemeinde übergeht.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/100/2022 liegt vor.


Abstimmungsergebnis: