Sitzung: 15.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6
Vorlage: VO/100/2022
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1.
Der Gemeinderat
beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, im Rahmen der
Antragstellung des Kreises Coesfeld auf Zuwendung nach den Richtlinien für die
Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Str), für die grundhafte
Erneuerung der Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) die Eigenanteile der
zuwendungsfähigen Baukosten der aufgeführten Ausbauelemente a bis e in Höhe von
30 % zuzüglich der Baunebenkosten bis zu Leistungsphase 4 der HOAI zu
übernehmen und die Mittel bereit zu stellen. Sollten einzelne Maßnahmen nicht
förderfähig sein, so wird die Gemeinde die gesamten Baukosten tragen.
a. Anlage des Schutzstreifens für Radfahrende in dem
Abschnitt 2
b. Neuanlage von Baumbeeten in dem Abschnitt 3
d.
Neuanlage von 2
Fußgängerüberwegen mit Querungshilfen im 2. und 3. Abschnitt einschließlich
Beleuchtung (Knotenpunktbereiche der Schützenstraße mit dem Beekenkamp und mit
der Herkentruper Straße)
e.
Umbau der
Lichtsignalanlage im Bereich der Schulstraße
2. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der
beigefügten Entwurfspläne, die Mittel für die folgenden Leistungen, für die
kein Förderzugang als Refinanzierung besteht, im gemeindlichen Haushalt zur
Verfügung zu stellen.
a. Regulieren der Grundstückszufahrtsbereiche im Bestand
in den Abschnitten1, 2 und 3 zur Verbesserung der Befahrbarkeit und Sicherheit
des Radverkehrs
b. Regulieren der Bestandsgehwege
3. Der Gemeinderat beschließt, dass zwischen der Gemeinde
Havixbeck und dem Kreis Coesfeld eine Vereinbarung abgeschlossen wird, die den
Übergang der Baulast des derzeit kombinierten Geh- und Radweges zwischen
Beekenkamp und Herkentruper Straße regelt. Diese Vereinbarung ist erforderlich,
da der kombinierte Geh- und Radweg nach Anlage des Schutzstreifens für die
Radfahrenden in einen Gehweg umgewandelt wird, der sodann in die Straßenbaulast
der Gemeinde übergeht.
Die Verwaltungsvorlage VO/100/2022 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: