Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2023 und beschließt vorbehaltlich der Beschlussfassung der VO/98/2022 die 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2) für das Jahr 2023. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2023 zu übernehmen.

Wird dem Beschlussvorschlag der VO/098/2022 nicht gefolgt, nimmt der Gemeinderat Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2023 und beschließt die 8. Änderung gemäß der Anlage 2.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/097/2022 liegt vor.


Abstimmungsergebnis: