Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/126/2022
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
eines Planes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ im vereinfachten
Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Planentwurf ist der Vorlage 126/2022 als
Anlage 1 beigefügt. Ziel der Planung ist die Umwandlung eines nicht mehr
benötigten Kinderspielplatzes in eine Wohnbaufläche. Obwohl eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben
ist, soll der Plan mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt werden, damit die Möglichkeit besteht, rechtzeitig Kenntnis über
planrelevante Aspekte zu erhalten, die dann nach entsprechender Abwägung im
Rahmen der Offenlage berücksichtigt werden können.
Die Verwaltungsvorlage VO/126/2022 liegt vor.
Bürgermeister Möltgen verlässt die Sitzung.
Frau Böse erläutert, dass die Spielplatzfläche hinter dem Von-Galen-Kindergarten für eine bauliche Nutzung durch die Kita oder durch Wohnbaunutzung umgewandelt werden könne.
Herr Overs fragt, ob der alte Baumbestand erhalten bleibe.
Frau Böse antwortet, dass die Bäume als nicht zu erhaltend festgesetzt seien.
Herr Albrecht erklärt sich als stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender befangen.
Abstimmungsergebnis: