Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Planentwurf ist der Vorlage 126/2022 als Anlage 1 beigefügt. Ziel der Planung ist die Umwandlung eines nicht mehr benötigten Kinderspielplatzes in eine Wohnbaufläche. Obwohl eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist, soll der Plan mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden, damit die Möglichkeit besteht, rechtzeitig Kenntnis über planrelevante Aspekte zu erhalten, die dann nach entsprechender Abwägung im Rahmen der Offenlage berücksichtigt werden können. 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/126/2022 liegt vor.

 

Bürgermeister Möltgen verlässt die Sitzung.

 

Frau Böse erläutert, dass die Spielplatzfläche hinter dem Von-Galen-Kindergarten für eine bauliche Nutzung durch die Kita oder durch Wohnbaunutzung umgewandelt werden könne.

 

Herr Overs fragt, ob der alte Baumbestand erhalten bleibe.

Frau Böse antwortet, dass die Bäume als nicht zu erhaltend festgesetzt seien.

 

Herr Albrecht erklärt sich als stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender befangen.


Abstimmungsergebnis: