Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Pfarrstiege/Dirkesallee“ im Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Planentwurf ist der VO 125/2022 als Anlage 1 beigefügt. Ziel der Planung ist die teilweise Umwandlung einer von Wohnbebauung umgebenden privaten Grünfläche in Wohnbaufläche. Obwohl eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist, soll der Plan mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden, damit die Möglichkeit besteht, rechtzeitig Kenntnis über planrelevante Aspekte zu erhalten, die dann nach entsprechender Abwägung in das weitere Planungsverfahren einbezogen werden können.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/125/2022 liegt vor.

 

Frau Böse berichtet zunächst, dass aus der Nachbarschaft Bedenken wegen der Erschließung des Grundstücks geäußert wurden. Die Breite von 3 Metern würde für die Zuwegung jedoch ausreichen. Sie schlägt auch hier ein zweistufiges Verfahren vor, um die Bedenken bewerten zu können.

 

Herr Dirks fragt, ob es richtig sei, dass ein kleines Grundstück nicht im Besitz der Gemeinde sei. Frau Böse antwortet, dass dies für die Erschließung nicht benötigt werde, die zeichnerische Darstellung an dieser Stelle jedoch nicht korrekt sei. Zur Ratssitzung werde die korrigierte Planfassung vorgelegt.

Frau Frede fragt, ob für die Zuwegung tatsächlich 3 Meter zur Verfügung stehen. Bürgermeister Möltgen bestätigt dies.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig einer Sitzungsunterbrechung zu, um einem Anlieger die Möglichkeit zu geben, seine Bedenken zu äußern.

Der Anlieger ist der Meinung, dass die Erschließung des Grundstückes im Plan nicht korrekt dargestellt worden sei. Demnach gehe die Erschließung über sein Grundstück. Als weitere Bedenken nennt er, dass kein Begegnungsverkehr möglich sei, dass die Müllabfuhr nicht in die Stichstraße fahren kann, dass es möglicherweise zu einer Überlastung des Abwasserkanals kommen könne, dass nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen, dass die Feuerwehrzufahrt nicht geklärt sei. All dies habe er auch in einem Schreiben an die Fraktionen und den Bürgermeister erläutert. Er bittet darum, dass Thema zu überdenken.

 

Frau Frede ist der Meinung, dass es sinnvoll sei, sich die Situation vor Ort anzuschauen.

 

Herr Albrecht fragt, ob der Graben A durch die Maßnahme weiter verrohrt werden müsse. Frau Böse bestätigt dies.

 

Herr Eilers ist der Meinung, dass Frau Frede bei diesem Tagesordnungspunkt befangen sei, da sie auch bei der Interessengemeinschaft unterschrieben habe.

Frau Böse sagt die Prüfung einer Befangenheit zu und schlägt vor, dass Frau Frede jetzt nicht mit abstimmt. 


Abstimmungsergebnis: