Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach Beratung die Aufstellung des Bebauungsplanes zur 6. Änderung der 1. Förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB, entsprechend dem der VO/124/2022 als Anlage 1 und 2 beigefügten Planentwurf und Begründung.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung für die Dauer von einem Monat im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich auszulegen gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, um der betroffenen Öffentlichkeit und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/124/2022 liegt vor.

 

Frau Böse erläutert das geplante Bauvorhaben.

 

Herr Dirks fragt, ob die Anlieger beteiligt worden seien.

Frau Böse antwortet, dass jetzt der Plan in das Verfahren gegeben werden solle. Die Anlieger hätten dann die Möglichkeit über die Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Bedenken zu äußern.

 

Herr Eilers ist der Meinung, dass nur Einzelhäuser dort zulässig seien, jetzt spreche man aber von Mehrfamilienhäusern. Er erkundigt sich nach der Anzahl der vorgesehenen Parkplätze.

Frau Böse teilt mit, dass 13 Wohneinheiten geplant seien. Ein ständiges Rein- und Rausfahren der PKW sei bei dieser Anzahl der Wohnungen nicht zu erwarten.

 

Herr Dirks fragt, wer den Wendehammer und die Ertüchtigung der Stichstraße finanziere. Frau Böse antwortet, dass dies durch den Vorhabenträger geschehe.

 

Herr Eilers erkundigt sich nach den Nebenanlagen. Frau Böse erläutert, dass es sich um Unterstände für Fahrräder und ähnliches handele.

 

Herr Spüntrup teilt mit, dass die Planung für die CDU-Fraktion noch nicht ganz ausgereift sei. Er fragt, ob die offenen Fragen nicht vorab geklärt werden können.

 

Frau Böse erklärt, dass nach § 13a BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zwar entbehrlich sei, aber möglich sei und schlägt diesen Planungsschritt zusätzlich vor.

Dazu werde der Plan mit Begründungsentwurf für die Dauer von einem Monat ausgelegt. Danach werden alle vorgebrachten Stellungnahmen durch die Verwaltung geprüft und dem Rat mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollte sich aufgrund der Stellungnahmen der Planentwurf ändern, wird die anschließend notwendige 1-monatige Offenlage des Planes in der geänderten Fassung erfolgen. Hierzu besteht dann wiederum die Möglichkeit der Stellungnahme, über die der Rat im Einzelnen Beschluss zu fassen hat. Durch die zusätzliche Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Dauer des Verfahrens zwar um ca. zwei Monate verlängert, versetzt die Gemeinde aber in die Lage, schon zu Beginn des Planungsprozesses alle wesentlichen planrelevanten Aspekte zu kennen, zu werten und im Rahmen einer Abwägung zu gewichten.

 

Herr Spüntrup schlägt vor, noch einmal in den Fraktionen zu beraten. 


Abstimmungsergebnis: