Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, im Rahmen der Antragstellung des Kreises Coesfeld auf Zuwendung nach den Richtlinien für die Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Str), für die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) die Eigenanteile der zuwendungsfähigen Baukosten der aufgeführten Ausbauelemente a bis e in Höhe von 30 % zuzüglich der Baunebenkosten bis zu Leistungsphase 4 der HOAI zu übernehmen und die Mittel bereit zu stellen. Sollten einzelne Maßnahmen nicht förderfähig sein, so wird die Gemeinde die gesamten Baukosten tragen.

a.    Anlage des Schutzstreifens für Radfahrende in dem Abschnitt 2

b.    Neuanlage von Baumbeeten in dem Abschnitt 3

c.    Rückbau kombinierter Geh- und Radweg im Abschnitt 2 zwischen Beekenkamp und Herkentruper Straße und dessen Umwandlung in einen Gehweg

d.    Neuanlage von 2 Fußgängerüberwegen mit Querungshilfen im 2. und 3. Abschnitt einschließlich Beleuchtung (Knotenpunktbereiche der Schützenstraße mit dem Beekenkamp und mit der Herkentruper Straße)

e.    Umbau der Lichtsignalanlage im Bereich der Schulstraße

 

2.    Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, die Mittel für die folgenden Leistungen, für die kein Förderzugang als Refinanzierung besteht, im gemeindlichen Haushalt zur Verfügung zu stellen.

a.    Regulieren der Grundstückszufahrtsbereiche im Bestand in den Abschnitten1, 2 und 3 zur Verbesserung der Befahrbarkeit und Sicherheit des Radverkehrs

b.    Regulieren der Bestandsgehwege

 

3.    Der Gemeinderat beschließt, dass zwischen der Gemeinde Havixbeck und dem Kreis Coesfeld eine Vereinbarung abgeschlossen wird, die den Übergang der Baulast des derzeit kombinierten Geh- und Radweges zwischen Beekenkamp und Herkentruper Straße regelt. Diese Vereinbarung ist erforderlich, da der kombinierte Geh- und Radweg nach Anlage des Schutzstreifens für die Radfahrenden in einen Gehweg umgewandelt wird, der sodann in die Straßenbaulast der Gemeinde übergeht.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/100/2022 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit vom 08.09.2022, TOP 7

 

Zunächst führt Bürgermeister Möltgen in die Thematik ein. Da mit dem Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger und der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde für die Zuschüsse zahlreiche Dinge abzustimmen seien, hätte die Planung lange gedauert. Jetzt solle der Beschluss gefasst werden, damit entsprechende Förderanträge gestellt werden können.

 

Herr Wiemann von der Ingenieurgesellschaft Thomas + Bökamp präsentiert den Plan für die Erneuerung und Umgestaltung der Schützenstraße. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

Herr Wiemann erläutert, dass die Funktion der Kreisstraße erhalten bleiben müsse, um eine Förderung für die Erneuerung und Umgestaltung der Schützenstraße zu erlangen.

 

Herr Dirks erkundigt sich, welche Geschwindigkeit nach dem Umbau auf der Schützenstraße erlaubt sein wird. Herr Wiemann gibt an, dass es wie bisher bei 50 km/h bleiben solle.

 

Problematisch wird die Errichtung eines Schutzstreifens für die Radfahrer gesehen.

Bürgermeister Möltgen berichtet, dass die Radfahrer auf dem Schutzstreifen gut sichtbar seien und somit die Sicherheit gegeben sei.
Herr Eilers ergänzt, dass dieses Prinzip sich in den Niederlanden bewährt habe und auch in einigen Nachbarkommunen Schutzstreifen für die Fahrradfahrer eingerichtet worden seien.

 

Herr Eilers erkundigt sich nach der Parksituation in diesem Abschnitt. Herr Wiemann antwortet, dass auf dem Schutzstreifen das Parken nicht erlaubt sei.

 

Herr Scholz und Herr Dirks halten den Fußgängerüberweg in Höhe des Beekenkamps und der Kardinal-von-Hartmann-Straße für falsch, da er ihrer Meinung nach auf der westlichen Seite angelegt sein sollte. Herr Wiemann erläutert, dass wegen des Rechtsfahrgebotes der Überweg nur dort angelegt werden könne. Herr Wessels ergänzt, dass ein gegenläufiger Verkehr nicht mehr zulässig sei. Herr Curtius ist der Meinung, dass die kritische Situation an dieser Stelle durch den Fußgängerüberweg erheblich verbessert werde. Die Schulkinder würden sich schnell daran gewöhnen.

 

Herr Albrecht fragt, ob die Fußgängerüberwege beleuchtet werden. Herr Wiemann bestätigt dies.

 

Herr Spüntrup bekräftigt noch einmal, dass mehrere Ausschussmitglieder Sicherheitsbedenken hätten, da die Straße von vielen PKW und LKW genutzt werde. Diese müssen ständig auf den Schutzstreifen ausweichen. Dies stelle eine Gefährdung für die Radfahrer da. Er möchte eine sicherheitstechnische Optimierung, dafür könne man auch Bäume entnehmen anstatt einen Schutzstreifen anzulegen. Deshalb könne er dem Beschlussvorschlag nicht folgen.

Herr Curtius ist der Meinung, dass durch die Umbaumaßnahmen alle Verkehrsteilnehmer zu ihrem Recht kommen. Positiv sei auch, dass keine Anliegerbeiträge zu zahlen seien.

Bürgermeister Möltgen ergänzt, dass der Erhalt der Bäume und die Anlegung von weiteren Baumstandorten im III. BA einen positiven städtebaulichen und klimatechnischen Effekt haben werde. Er erklärt, dass auch die Fachleute keine Sicherheitsbedenken bei der Umgestaltung der Schützenstraße hätten.

 

Herr Scholz ist der Meinung, dass dem fließenden Verkehr auf der Schützenstraße Vorrang eingeräumt werden solle. Die Schützenstraße dürfe nicht zur Fahrradstraße werden. Deshalb werde die FDP-Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

Herr Möltgen weist darauf hin, dass ein Schutzstreifen für die Fahrradfahrer die Straße nicht zu einer Fahrradstraße mache und man auch nicht diesen Eindruck erwecken wolle.

 

Herr Albrecht erkundigt sich nach den Kosten für die Gemeinde. Herr Wientges erläutert, dass die veranschlagten 700.000 Euro wohl ausreichen werden. Zur Zeit werde mit dem Fördergeber gesprochen. Eine Förderung von 200.000 Euro sei möglich.

 


Abstimmungsergebnis: