Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, im Rahmen der Antragstellung des Kreises Coesfeld auf Zuwendung nach den Richtlinien für die Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Str), für die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) die Eigenanteile der zuwendungsfähigen Baukosten der aufgeführten Ausbauelemente a bis e in Höhe von 30 % zuzüglich der Baunebenkosten bis zu Leistungsphase 4 der HOAI zu übernehmen und die Mittel bereit zu stellen. Sollten einzelne Maßnahmen nicht förderfähig sein, so wird die Gemeinde die gesamten Baukosten tragen.

a.    Anlage des Schutzstreifens für Radfahrende in dem Abschnitt 2

b.    Neuanlage von Baumbeeten in dem Abschnitt 3

c.    Rückbau kombinierter Geh- und Radweg im Abschnitt 2 zwischen Beekenkamp und Herkentruper Straße und dessen Umwandlung in einen Gehweg

d.    Neuanlage von 2 Fußgängerüberwegen mit Querungshilfen im 2. und 3. Abschnitt einschließlich Beleuchtung (Knotenpunktbereiche der Schützenstraße mit dem Beekenkamp und mit der Herkentruper Straße)

e.    Umbau der Lichtsignalanlage im Bereich der Schulstraße

 

2.    Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, die Mittel für die folgenden Leistungen, für die kein Förderzugang als Refinanzierung besteht, im gemeindlichen Haushalt zur Verfügung zu stellen.

a.    Regulieren der Grundstückszufahrtsbereiche im Bestand in den Abschnitten1, 2 und 3 zur Verbesserung der Befahrbarkeit und Sicherheit des Radverkehrs

b.    Regulieren der Bestandsgehwege

 

3.    Der Gemeinderat beschließt, dass zwischen der Gemeinde Havixbeck und dem Kreis Coesfeld eine Vereinbarung abgeschlossen wird, die den Übergang der Baulast des derzeit kombinierten Geh- und Radweges zwischen Beekenkamp und Herkentruper Straße regelt. Diese Vereinbarung ist erforderlich, da der kombinierte Geh- und Radweg nach Anlage des Schutzstreifens für die Radfahrenden in einen Gehweg umgewandelt wird, der sodann in die Straßenbaulast der Gemeinde übergeht.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/100/2022 liegt vor.

 

Herr Wientges erläutert zunächst anhand des als Anlage 2 beigefügten Planes den Ausbau der Schützenstraße.

 

Herr Dirks kritisiert, dass eine vom Bürgermeister versprochene Bürgerbeteiligung jetzt gar nicht mehr möglich sei. Herr Möltgen entgegnet, dass substanzielle Änderungen durchaus noch berücksichtigt werden können. Wichtiger sei den Anliegern, dass die Straße endlich gemacht werde.

Herr Dr. Eikmeyer erklärt, dass die Wünsche der Bürger in die Planung eingeflossen seien.

 

Frau Arning fragt, ob der Kreis die Kosten für die Sanierung der Straße vor zwei Jahren nicht noch komplett tragen wollte. Herr Wientges antwortet, dass auch schon damals nur die Sanierungsmaßnahmen für die Straßendecke durch den Kreis finanziert worden wäre. Es seien jedoch Förderanträge gestellt.

 

Herr Dirks möchte in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Wohnen einige Fragen geklärt haben. Die konkreten Fragen wird er der Verwaltung rechtzeitig vorab zur Verfügung stellen.

 

Herr Spüntrup fragt, welche Folgekosten auf die Gemeinde durch den Übergang der Baulast zukommen. Er bittet, die Kosten im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen konkret zu benennen. 


Abstimmungsergebnis: