Sitzung: 23.06.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/093/2022
Der Gemeinderat
beschließt folgende Resolution zum Beschluss des Rates der Stadt Münster für
die Errichtung einer 3. städtischen Gesamtschule in Roxel:
Der Rat der Gemeinde
Havixbeck nimmt den Beschluss des Rates der Stadt Münster mit Sorge zur
Kenntnis, in Roxel eine weitere Gesamtschule errichten zu wollen. Damit setzt
sich die Stadt Münster über die vorgetragenen Bedenken und Sorgen aus den
Nachbargemeinden und damit der Region hinweg und nimmt eine Gefährdung der Anne
Frank-Gesamtschule - zumindest - in Kauf. Hierfür werden in den
veröffentlichten Verlautbarungen die Argumente der Region teilweise
leichtfertig beiseitegeschoben sowie Fakten übergangen. Die Gemeinde Havixbeck
bezweifelt nicht den Bedarf der Stadt Münster an einer weiteren Gesamtschule. Zwar
kann jeder Schülerin und jedem Schüler in Münster ein Schulplatz an einer
weiterführenden Schule angeboten werden, jedoch kann in rund 225 Fällen
(Doppelanmeldungen eingeschlossen) nicht der Erstwunsch „Gesamtschule“ erfüllt
werden. Demgegenüber stehen aber in diesem Zeitraum 150 SuS aus Münsters
Westen, die die AFG besuchen (pro Jahr ungefähr 25 SuS). Wenn die Gesamtschule
errichtet werden sollte, wird die Mindestzahl von 150 SuS pro Jahrgang für eine
6-Zügigkeit nicht mehr erreicht, wobei eben diese 6-Zügigkeit zwingende
Voraussetzung einer Gesamtschule an 2 Standorten ist. In der Folge würde die
Stadt Billerbeck – nach aktueller Gesetzeslage keine weiterführende Schule mehr
haben. Auch die Münsterland-Gesamtschule am Stift Tilbeck wäre konkret gefährdet,
da sich die Berechnungsgrundlagen für den Schülerspezialverkehr dadurch
nachteilig verändern würden. Mit der Argumentation, dass das Schulgebäude in
Roxel nicht ungenutzt sein soll, riskiert die Stadt Münster eben genau diesen
Fall für die Anne-Frank-Gesamtschule mit ihren Standorten in Havixbeck und
Billerbeck. Die Nutzung des Schulgebäudes für eine Gesamtschule ist nicht die
einzige Nutzungsmöglichkeit, die in Betracht kommt. Ebenso könnte in das
Gebäude ein Berufskolleg ziehen, was als eine Variante durchaus auch mal zur
Diskussion stand. Durch die Nutzung der Räume durch ein Berufskolleg könnte
eine schulische Nutzung in Roxel ermöglicht werden, ohne die AFG zu gefährden.
Auch für eine weitere Gesamtschule hat die Stadt Münster Möglichkeiten, beispielsweise
durch die Umwidmung anderer Schulstandorte oder in anderen Stadtteilen. Dagegen
ist für die Nachbargemeinden und die Region die AFG jedoch alternativlos! Die
Folgen einer möglichen Standortschließung wären verheerend für die Region, ein
Rückgang an Lebensqualität im ländlichen Raum, unvergleichbar längere Schulwege
zulasten der SuS in der Region, eine weitere Zunahme an Schulanmeldungen in
Münster und zusätzlicher Verkehr wären die Folgen. Der Rat der Gemeinde
Havixbeck erwartet von der Stadt Münster einen ehrlichen Blick über die eigene
Stadtgrenze hinaus und fordert eine regionale Schulentwicklungsplanung anstatt
schulpolitisches Kirchturmdenken, welches Kanibalisierungseffekte im Kampf um
die SuS fördert. Ein regionaler Planungsansatz, der im Interesse der gesamten
Region liegt, muss jedoch vor einem Errichtungsbeschluss ansetzen, da ansonsten
Fakten geschaffen werden, die möglicherweise irreparabel sind. Insofern wird
der Rat der Stadt Münster aufgefordert, die Umsetzung des Errichtungsbeschlusses
bis zur Vorlage der regionalen Schulentwicklungsplanung zurückzustellen. In
diesem Sinne unterstützt der Rat der Gemeinde Havixbeck unseren Bürgermeister
Jörn Möltgen vollumfänglich bei seinen Bemühungen um eine Lösung, die nicht
zulasten der bestehenden AFG geht und fordern ihn sogar mit Nachdruck auf, alle
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz der AFG beitragen.
Die Verwaltungsvorlage VO/093/2022 liegt vor.
Bürgermeister Möltgen berichtet zunächst über den Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Errichtung einer Gesamtschule in Roxel. Herr Möltgen stellt fest, dass die prognostizierten Schülerzahlen stark variieren, da unterschiedliche Bemessungsgrundlagen angewandt worden seien. Eine mögliche Reduzierung der Schülerzahlen an der AFG könne den Standort Billerbeck gefährden, da die AFG wegen der zwei Standorte sechszügig bleiben müsse. Bürgermeister Möltgen schlägt vor, eine Resolution an die Stadt Münster zu schicken, und zwar an den Oberbürgermeister mit der Bitte um Weiterleitung an die Rats- und Schulausschussmitglieder sowie in Durchschrift an die Bezirksregierung Münster. Darüber hinaus soll der Text veröffentlicht werden.
Alle Fraktionen unterstützen den Vorschlag des Bürgermeisters in ihren Wortbeiträgen.
Abstimmungsergebnis: