Wie in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Teilhabe am 23.11.2021 auf Anfrage berichtet, fehlten bisher die personellen Kapazitäten das Thema weiter voranzubringen. Es wurde in Aussicht gestellt, das Thema im Sommer 2022 gemeinsam mit dem Marketingverein wieder aufzugreifen. Hierzu sind zwischenzeitlich vorbereitende Gespräche mit dem Marketingverein sowie die Kontaktaufnahme zur Staatskanzlei des Landes NRW, mit der eine Vereinbarung über die Einführung der Ehrenamtskarte zu treffen ist, erfolgt. Im Vorfeld der Einführung sind aber zunächst noch einige Voraussetzungen zu erfüllen, wie z. B. der Schaffung von kommunalen Vergünstigungen für die Karteninhaber. Gegebenenfalls sind im Zuge dessen wiederum Satzungsänderungen kommunaler Gebührensatzungen notwendig. Auch sollen nach Möglichkeit Anbieter von Vergünstigungen aus der Privatwirtschaft gewonnen werden. Dies erfordert allerdings Zeit. Es ist beabsichtigt, in der nächsten Sitzungsfolge detaillierte Informationen vorzulegen.