Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Plan zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sentrupskamp“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/058/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 14.06.2022, TOP 16

 

Ordnungsziffer 1

Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 25.04.2022

– siehe Anlage 3 zu dieser VO/058/2022 –

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass keine direkte Zufahrt von den betroffenen Flurstücken auf die K51 Josef-Heydt-Straße geplant wird, wird zur Kenntnis genommen.

Die Zufahrt wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen sein. Es wird angeregt, dass die K51 nur vorwärts zu befahren sein wird.

 

Die eingegangenen Einwände noch Anregungen, die bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sind, wurden im Rahmen der Abwägung bewertet und mit einem Beschlussvorschlag versehen. Darüber hinaus werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Somit wird seitens der Gemeindeverwaltung empfohlen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sentrupskamp“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: