Sitzung: 15.06.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 5
Vorlage: VO/050/2022
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt den Interessentenweg „Interessenten des Großen Nierfeldes“ zwischen
der Landesstraße L 550 und Poppenbeck Nr. 42 weiterhin im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht zu kontrollieren und die sich daraus ergebenen
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen.
Sofern in den Folgejahren eine massive Verschlechterung des Weges eintritt, wird über eine Instandsetzung des Wegeabschnittes erneut beraten.
Die Verwaltungsvorlage VO/050/2022 liegt vor.
Die Vorlage wurde im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 14.06.2022 unter TOP 9 vorberaten.
Herr Spüntrup
erkundigt sich, wer letztendlich für die befestigten, nicht befestigen
Wegeabschnitte verantwortlich wäre?
Frau
Volpert-Bertling fragt, wer die Verkehrssicherheit bei Interessentenwegen prüft
und darüber entscheidet, ob etwas zu tun ist?
Antwort: Dies wird
seitens der Gemeinde durch das Fachpersonal des Bauhofs durchgeführt.
Zur Frage, welche
Perspektive den Antragstellern gegeben werden könne, führt Frau Böse aus, dass
die Bedeutung der Wege im Außenbereich, ob Gemeindeweg oder Interessentenweg,
sehr unterschiedlich sei und hieraus die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen
abzuleiten sind. Ende dieses Jahres wird
mit dem Bericht zum Mobilitätskonzept gerechnet. Im Anschluss daran könnte eine
gesonderte Betrachtung des Wegenetzes im Außenbereich erfolgen, dessen Ergebnis
aber frühestens im nächsten Jahr vorliegt. Insofern müsste man den Antragsteller
um ein Jahr vertrösten.
Da noch einige
Kernfragen zum Thema “Interessentenwege” offen sind, schlägt Bürgermeister
Möltgen vor, dieses Thema im Nachgang nochmals zu besprechen. Einheitliche
Regeln sollten in Form eines Grundsatzbeschlusses formuliert werden.
Bürgermeister Möltgen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: