Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 5

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt den Interessentenweg „Interessenten des Großen Nierfeldes“ zwischen der Landesstraße L 550 und Poppenbeck Nr. 42 weiterhin im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu kontrollieren und die sich daraus ergebenen Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen.

Sofern in den Folgejahren eine massive Verschlechterung des Weges eintritt, wird über eine Instandsetzung des Wegeabschnittes erneut beraten.


Die Verwaltungsvorlage VO/050/2022 liegt vor.

Die Vorlage wurde im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 14.06.2022 unter TOP 9 vorberaten.

 

Herr Spüntrup erkundigt sich, wer letztendlich für die befestigten, nicht befestigen Wegeabschnitte verantwortlich wäre?

Frau Volpert-Bertling fragt, wer die Verkehrssicherheit bei Interessentenwegen prüft und darüber entscheidet, ob etwas zu tun ist?

Antwort: Dies wird seitens der Gemeinde durch das Fachpersonal des Bauhofs durchgeführt.

 

Zur Frage, welche Perspektive den Antragstellern gegeben werden könne, führt Frau Böse aus, dass die Bedeutung der Wege im Außenbereich, ob Gemeindeweg oder Interessentenweg, sehr unterschiedlich sei und hieraus die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen abzuleiten sind.  Ende dieses Jahres wird mit dem Bericht zum Mobilitätskonzept gerechnet. Im Anschluss daran könnte eine gesonderte Betrachtung des Wegenetzes im Außenbereich erfolgen, dessen Ergebnis aber frühestens im nächsten Jahr vorliegt. Insofern müsste man den Antragsteller um ein Jahr vertrösten.

 

Da noch einige Kernfragen zum Thema “Interessentenwege” offen sind, schlägt Bürgermeister Möltgen vor, dieses Thema im Nachgang nochmals zu besprechen. Einheitliche Regeln sollten in Form eines Grundsatzbeschlusses formuliert werden.

 

Bürgermeister Möltgen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: