Sitzung: 14.06.2022 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/056/2022
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hebt den
in der Sitzung am 10.02.2022 gefassten Feststellungsbeschluss auf.
2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck bestätigt
die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des
Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der
Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB und der
Nachbarkommunen vom 27.02.2020.
3. Darüber hinaus bestätigt der Gemeinderat
ebenfalls nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem
Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der
Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB vom 09.12.2021.
4. Weiterhin bestätigt der Rat der Gemeinde
Havixbeck nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem
Ergebnis des Verfahrens zu der wiederholten Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
vom 10.02.2022
5. Der Rat der Gemeinde Havixbeck fasst den
Feststellungsbeschluss gem. den Anlagen 1 und 2 der VO/056/2022 beigefügten
Entwürfe.
6. Der Änderungsplan ist der
Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.
Die Verwaltungsvorlage VO/056/2022 liegt vor.
Zunächst erläutert
Herr Lang vom Büro WoltersPartner die Situation anhand der Anlage 1 der
VO/056/2022.
O.-Nr. 9:
Schreiben vom
LWL-Archäologie für Westfalen vom 29.04.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/056/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis
auf die Stellungnahme vom 06.07.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis, dass in
jedem Fall sämtliche Planungen in diesem Bereich, soweit sie mit
Bodeneingriffen verbunden sind, genehmigungspflichtig gem. § 9 DSchG NW sind,
wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des
Flächennutzungsplanes.
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
O.-Nr.
10
Schreiben
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vom 21.04.2022
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise zum
denkmalrechtlichen Status einzelner baulicher Anlagen innerhalb des
Burggeländes und deren Darstellungen in der Planurkunde werden zur Kenntnis
genommen. Diese beziehen sich jedoch nicht auf die Ebene des
Flächennutzungsplanes sondern auf den parallel im Aufstellungsverfahren
befindlichen Bebauungsplan.
Der Hinweis auf
die denkmalgeschützte Stieleichenallee und die Regelungen des § 9 DSchG NRW
werden zur Kenntnis genommen. Auch diese Fragestellungen beziehen sich auf die
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und werden dort in die Abwägung
eingestellt.
Der Hinweis auf
die Berücksichtigung des gartendenkmalpflegerischen Gutachtens wird auf
Ebene des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis genommen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und der
folgenden Umsetzungsschritte berücksichtigt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
O.-Nr. 16:
Schreiben
Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 27.05.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/056/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis
auf die Stellungnahme vom 29.07.2021 wird zur Kenntnis genommen. Die bisherigen
Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger lassen erwarten, dass auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung eine Erschließung des Änderungsbereichs
sichergestellt werden kann.
Der Hinweis
auf die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zwischen der Gemeinde
Havixbeck und dem Landesbetrieb Straßen NRW abzuschließende vertragliche
Regelung wird zur Kenntnis genommen.
Die weitere
Beteiligung des Landesbetriebes Straßen NRW erfolgt im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung.
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Keine Anregungen / Hinweise von Trägern
öffentlicher Belange:
- Fernstraßen Bundesamt, Schreiben vom
02.05.2022
- Bez.-Reg. Münster – Dezernat 54
Wasserwirtschaft, Schreiben vom 29.04.2022
- Bez.-Reg. Münster – Dezernat 26
Luftverkehr, Schreiben vom 03.05.2022
- Deutsche Telekom GmbH, Schreiben vom 03.05.2022
- Deutsche Glasfaser, Schreiben vom
02.05.2022
- Bez.-Reg. Münster – Dezernat 52
Abfallwirtschaft, Schreiben vom 03.05.2022
- Ericsson GmbH, Schreiben vom 04.05.2022
- Bundesamt für Infrastruktur, Schreiben
vom 05.05.2022
- Landwirtschaftskammer, Schreiben vom
09.05.2022
- Landesbetrieb Wald- und Holz, Schreiben
vom 10.05.2022
- Industrie- und Handelskammer, Schreiben
vom 23.05.2022
- Gemeinde Altenberge, Schreiben vom
02.05.2022
- Gemeinde Senden, Schreiben vom
03.05.2022
- Stadt Münster, Schreiben vom 17.05.2022
- Gemeinde Nottuln, Schreiben vom
16.05.2022
- Kreis Coesfeld, Schreiben vom
24.05.2022
- Evangelische Kirche von Westfalen,
Schreiben vom 23.05.2022
Über den Punkt 1 des Beschlussvorschlages stimmt der Ausschuss ebenfalls
separat ab.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Über die Punkte 2 – 6 wird zusammenfassend abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: