Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hebt den in der Sitzung am 10.02.2022 gefassten Feststellungsbeschluss auf.

 

2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck bestätigt die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen vom 27.02.2020.

 

3. Darüber hinaus bestätigt der Gemeinderat ebenfalls nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB vom 09.12.2021.

 

4. Weiterhin bestätigt der Rat der Gemeinde Havixbeck nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zu der wiederholten Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB vom 10.02.2022

 

5. Der Rat der Gemeinde Havixbeck fasst den Feststellungsbeschluss gem. den Anlagen 1 und 2 der VO/056/2022 beigefügten Entwürfe.

 

6. Der Änderungsplan ist der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/056/2022 liegt vor.

 

Zunächst erläutert Herr Lang vom Büro WoltersPartner die Situation anhand der Anlage 1 der VO/056/2022.

 

O.-Nr. 9:

Schreiben vom LWL-Archäologie für Westfalen vom 29.04.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/056/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 06.07.2021 wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass in jedem Fall sämtliche Planungen in diesem Bereich, soweit sie mit Bodeneingriffen verbunden sind, genehmigungspflichtig gem. § 9 DSchG NW sind, wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

O.-Nr. 10

Schreiben LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen vom 21.04.2022

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hinweise zum denkmalrechtlichen Status einzelner baulicher Anlagen innerhalb des Burggeländes und deren Darstellungen in der Planurkunde werden zur Kenntnis genommen. Diese beziehen sich jedoch nicht auf die Ebene des Flächennutzungsplanes sondern auf den parallel im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan.

 

Der Hinweis auf die denkmalgeschützte Stieleichenallee und die Regelungen des § 9 DSchG NRW werden zur Kenntnis genommen. Auch diese Fragestellungen beziehen sich auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und werden dort in die Abwägung eingestellt.

Der Hinweis auf die Berücksichtigung des  gartendenkmalpflegerischen Gutachtens wird auf Ebene des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis genommen und im Rahmen der  verbindlichen Bauleitplanung und der folgenden Umsetzungsschritte berücksichtigt.

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

O.-Nr. 16:

Schreiben Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 27.05.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/056/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 29.07.2021 wird zur Kenntnis genommen. Die bisherigen Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger lassen erwarten, dass auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eine Erschließung des Änderungsbereichs sichergestellt werden kann.

Der Hinweis auf die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zwischen der Gemeinde Havixbeck und dem Landesbetrieb Straßen NRW abzuschließende vertragliche Regelung wird zur Kenntnis genommen.

Die weitere Beteiligung des Landesbetriebes Straßen NRW erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Keine Anregungen / Hinweise von Trägern öffentlicher Belange:

 

  • Fernstraßen Bundesamt, Schreiben vom 02.05.2022
  • Bez.-Reg. Münster – Dezernat 54 Wasserwirtschaft, Schreiben vom 29.04.2022
  • Bez.-Reg. Münster – Dezernat 26 Luftverkehr, Schreiben vom 03.05.2022
  • Deutsche Telekom GmbH, Schreiben vom 03.05.2022
  • Deutsche Glasfaser, Schreiben vom 02.05.2022
  • Bez.-Reg. Münster – Dezernat 52 Abfallwirtschaft, Schreiben vom 03.05.2022
  • Ericsson GmbH, Schreiben vom 04.05.2022
  • Bundesamt für Infrastruktur, Schreiben vom 05.05.2022
  • Landwirtschaftskammer, Schreiben vom 09.05.2022
  • Landesbetrieb Wald- und Holz, Schreiben vom 10.05.2022
  • Industrie- und Handelskammer, Schreiben vom 23.05.2022
  • Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 02.05.2022
  • Gemeinde Senden, Schreiben vom 03.05.2022
  • Stadt Münster, Schreiben vom 17.05.2022
  • Gemeinde Nottuln, Schreiben vom 16.05.2022
  • Kreis Coesfeld, Schreiben vom 24.05.2022
  • Evangelische Kirche von Westfalen, Schreiben vom 23.05.2022

 

Über den Punkt 1 des Beschlussvorschlages stimmt der Ausschuss ebenfalls separat ab.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Über die Punkte 2 – 6 wird zusammenfassend abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: