Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 0

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/051/2022 liegt vor.

 

Frau Schäpers spricht sich für eine Nachverdichtung in den alten Baugebieten aus. Die SPD würde sich für die Variante der Reihenhäuser mit fünf Wohneinheiten aussprechen.

 

Frau Böse erklärt, dass städtebauliche Aspekte berücksichtigt werden sollten. Reihenhäuser seien, außer bei den Engländerhäusern, im Flothfeld nicht vorgesehen.

 

Frau Schäpers beantragt, den letzten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen und die Bebauung mit fünf Wohneinheiten zuzulassen.

 

Herr Scholz fragt, ob ein derartiger Beschluss Konsequenzen für die zukünftige Bebauung im gesamten Wohngebiet habe. Frau Böse bestätigt dies.

 

Herr Dirks lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld VII“ zur Schaffung einer Baumöglichkeit für Reihenhäuser mit 5 Wohneinheiten nicht zu entsprechen.

Darüber hinaus beabsichtigt der Rat der Gemeinde Havixbeck über eine Bebauung mit zwei Einzelhäusern mit jeweils 2 Wohneinheiten erneut Beschluss zu fassen, sofern konkretere Unterlagen inklusive nachbarschaftlicher Einverständnisse vorgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 6 Nein, 0 Enthaltungen

 

Bei Stimmgleichheit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

Sodann lässt Herr Dirks über den Antrag der Frau Schäpers abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld VII“ zur Schaffung einer Baumöglichkeit für Reihenhäuser mit 5 Wohneinheiten zu entsprechen.

 

 


Abstimmungsergebnis: